UpDate (8): Das AG Bonn hat mir Urteil vom 23.06.2015, 109 C 348/14, entschieden, dass wenn ein Gewerbetreibender aufgrund eines Cold Calls einen Vertrag über die Eintragung seiner Firmendaten in ein Branchenverzeichnis eingeht, steht dem Gewerbetreibenden ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der Eintragungskosten zu. Denn der unerwünschte Werbeanruf stellt einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Dieses Urteil könnte auch in folgendem Fall relevant sein!
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