(1) Die Firma MVG Medien Verlagsservice GmbH mit Sitz in Weinsheim versendet aktuell Forderungsschreiben aufgrund angeblicher Aufträge über die Veröffentlichung von Unternehmensdaten in verschiedenen Onlinebranchenbüchern. Erst mit Erhalt einer Rechnung über den Branchenbucheintrag wird dem betroffenen Unternehmer bewusst, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag mit nicht unerheblichen Kosten abgeschlossen hat. Weitere Rechnungen drohen.
Wichtiger Hinweis:
Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da derartige unbekannte Branchebuchportale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Wucherverträge abzuschließen. Die Forderung sollte daher nicht bezahlt, sondern zurückgewiesen werden. Auch wenn Sie entsprechende Formulare zum Eintrag Ihrer Firmendaten unterschrieben haben, gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten, die aus den Verträgen resultierenden Forderungen zurückzuweisen.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.