Die Firma Verlag für gewerbliche Auskunftsmedien Marber GmbH verschickt Formulare zur Aufnahme von Unternehmensdaten nach Firmengründung in das Firmenregister für Industrie Handwerk und Handel. Das Formular erweckt den Eindruck, es stamme von einer Behörde und wird eingeleitet mit der Überschrift „Neuaufnahme/Ersteintrag Aufnahmeformular für gewerbliche Teilnehmer“. Der Empfänger des Formulars hat die Möglichkeit, seine Unternehmensdaten kostenpflichtig eintragen zu lassen. Im kleingedruckten Fließtext des Formulars steht geschrieben, dass die Veröffentlichung jährlich 850,00 EUR netto kostet und ein zweijähriger Vertrag zustande kommt, wobei der Betrag zu Beginn des Vertragsjahres fällig wird.
Wichtiger Hinweis:
Gewöhnlich werden Leistungen, wie sie der hier anbietende Branchenbuchbetreiber offeriert, kostenlos angeboten. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen derartigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen, zumal die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht ist, da derartige Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert sind.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie in der Hektik des täglichen Geschäftes das Formular unterschrieben und in der Folgezeit eine Rechnung erhalten haben, zahlen Sie diese nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Kostenklausel wirksam einbezogen wurde. Hierzu gibt es eine Reihe von Urteile, die vergleichbare Ansprüche abgewiesen haben. Wenn Sie zur Abwehr einer Forderung aufgrund eines unterschriebenen Formulars zum Eintrag in ein Firmenregister anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie die Kanzlei gerne beauftragen. Wir beraten und vertreten bundesweit. Rufen Sie mich an unter 02154/605904. Ich freue mich auf Ihren Anruf.