Aktuell hat hier ein Betroffener eine Rechnung der Copion UG mit Sitz in Neumünster zur Prüfung vorgelegt. Die Firma Copion betreibt auf der Internetseite brancheo.de ein Online-Branchenbuch. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist die angeblich telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten des betroffenen Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen. Mit der Rechnung wird ein Betrag in Höhe von 355,81 EUR gefordert. Es geht um eine Vertragsdauer von 6 Monaten. Betroffene berichten, im Telefongespräch unter Mitteilung bestimmter Tatsachen dazu veranlasst worden zu sein, telefonisch einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag abzuschließen. Das Gespräch wird zum Nachweiß des Vertragsschlusses regelmäßig aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung über den Branchenbucheintrag wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.
Allgemeine Information:
Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag im Internet anzubieten. Häufig wird mitgeteilt, dass der Vertrag nicht gekündigt wurde und sich daher verlängert hat. Nunmehr müssten daher die Daten abgeglichen werden. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat.
Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:
Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Ebenso sollte der in Rechnung gestellte Betrag nicht vorschnell bezahlt. Lassen Sie zunächst prüfen, ob der Vertrag wirksam zustande gekommen ist.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.