Update (2): In oben beschriebenen Fall treibt aktuell das Inkassobüro EuroTreuhand im Auftrag der Peter Online Verlag GmbH die Jahresgebühr für den am Telefon angeblich abgeschlossenen Vertrag über einen Branchenbucheintrag ein. In den Zahlungsaufforderungen der EuroTreuhand Inkasso werden neben der Jahresgebühr auch Mehrkosten für Zinsen und Kosten geltend gemacht. In dem Schreiben ist die Rede davon, dass eine Kopie des Schreibens an die Kanzlei Dr. H. Schneider wg. Erlass eines Mahnbescheids geht. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.
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Forderungsschreiben der EuroTreuhand Inkasso im Auftrag der Peter Online Verlag GmbH
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