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Channel: Kostenpflichtiger Branchenbucheintrag – Anwaltskanzlei Schuster
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Invoice from European Business Number – DAD Deutscher Adressdienst GmbH Hamburg

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Kostenpflichtiger BranchenbucheintragHave you received an invoice from European Business Number – DAD Deutscher Adressdienst GmbH for an online business directory entry? European Business Number – DAD Deutscher Adressdienst GmbH based in Hamburg is increasingly offering an online business directory entry to european companies as well. The European Business Number – DAD Deutscher Adressdienst GmbH is sending a form to european company and ask them to check the pre-entered information and amend or supplement it if necessary.

Important notice:

In the small print at the end of the form the company is informed that, by signing the form, a three-year contract is concluded requiring payment for an online business directory entry. The cost for each year of the contract term is 677,00 EUR and it is to pay in advance. Furthermore, the company is notified that German law is applicable and exclusive place of jurisdiction and performance is Hamburg.

Legal notice:

If you didn´t see the information at the end of the form and if you signed the form and you subsequently received an invoice, do not pay it right away. Instead, have your case reviewed to determine whether a valid contract was in fact concluded and if it´s possible to terminate the contract. Sind sie eine deutsche Firma, schauen Sie bitte hier!

How can I help you?

Because German law ist applicable you should contact a German lawyer and ask for advice and legal help. If you require the assistance of a lawyer to defend against this claim, our law firm will gladly take your case. We will advise and represent you online for an all-inclusive fee. Call me: +49 (0)2154-605904. I am looking forward to hearing from you. Or write me an Email to RAinSchuster@kanzlei-schuster.de. There are no legal fees for this initial consultation.


Rechnung von European Business Number – DAD Deutscher Adressdienst GmbH erhalten?

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Kostenpflichtiger BranchenbucheintragDie Firma European Business Number – DAD Deutscher Adressdienst GmbH, verschickt Formulare zur Aufnahme von Unternehmensdaten in ein europäisches Branchenbuch. Der Empfänger des Formulars wird aufgefordert, voreingetragene Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und zu ergänzen und sodann zwecks Veröffentlichung zurückzuschicken. Am Ende des Formulars steht im Kleingedruckten, dass durch die Unterzeichnung ein dreijähriger Vertrag mit jährlichen Kosten in Höhe von 677,00 EUR zustande kommt, zahlbar jeweils für ein Jahr im voraus. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Wer das Formular unterschreibt, erhält direkt im Anschluss eine Rechnung über das erste Vertragsjahr in Höhe von 677,00 EUR, zahlbar innerhalb von 15 Tagen.

Wichtiger Hinweis:

Gewöhnlich werden Leistungen, wie sie der hier anbietende Branchenbuchbetreiber offeriert, kostenlos angeboten. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen derartigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein europäisches Branchenverzeichnis abzuschließen. If you are a European Company, look here!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn sie in der Hektik des täglichen Geschäftes das Formular unterschrieben und in der Folgezeit eine Rechnung erhalten haben, zahlen Sie diese nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Wenn Sie zur Abwehr einer Forderung aufgrund eines unterschriebenen Formulars zum Eintrag in ein Branchenbuch anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie die Kanzlei gerne beauftragen. Die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit und europaweit zu einem pauschalen Honorar. Rufen Sie mich an (02154/605904). Durch dieses erste Gespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Zahlungsaufforderung/Mahnung vom Media Verlag Online erhalten?

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Kostenpflichtiger BranchenbucheintragAktuell verschickt die Firma Media Verlag Online mit Sitz in 35100 San Agustin Rechnungen in Höhe von 353,04 EUR sowie letzte Zahlungsaufforderungen mit Zuschlägen wie Mahngebühren, Bearbeitungsgebühren und Zinsen (gesamt: 433,51 EUR). Gegenstand der Forderung ist der angebliche Eintrag von Unternehmensdaten („Darstellung Ihres Unternehmens“) in ein Online-Branchenbuch (Firmen-Verzeichnis.info). In den hier vorliegenden Fällen konnten die betroffenen Unternehmer sich nicht erklären, wie es zu den vermeintlichen Vertragsabschlüssen gekommen sein soll.

Wichtiger Hinweis:

Wenn Sie auch eine derartige Zahlungsaufforderung erhalten haben, dann bezahlen Sie diese nicht vorschnell. Lassen Sie zuerst prüfen, ob ein Vertrag überhaupt zustande gekommen ist und ob Sie aufgrund der Vertragsbedingungen zu Zahlung verpflichtet sind oder ob dem Vertragsverhältnis gegebenenfalls unwirksame Klauseln zugrunde liegen. In Zweifelsfällen können Sie gerne die Kanzlei mit der Prüfung und Vertretung in der Angelegenheit beauftragen. Wir beraten und vertreten bundesweit. Sie erreichen die Kanzle unter folgender Nummer: 02154/605904. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie hier, wie die Forderung später durch das Inkassobüro Wolf , San Agustin geltend gemacht wird.

Und lesen Sie den Beitrag über die Firma Telefonbuchverlag – Ihr Verlagspartner !

Rechnung/Mahnung Inkasso S.L. für lokalen Telefonbuchverlag San Agustin

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Abzocke BranchenbucheintragNach wie vor verschickt die Firma Telefonbuchverlag Ihr Verlagspartner mit Sitz in 35100 San Agustin Rechnungen in Höhe von 373,36 EUR. Gegenstand der Forderung ist der angebliche Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenbuch. Für viele Betroffene ist unklar, ob überhaupt ein Vertragsverhältnis besteht.

Nunmehr ist hier bekannt, dass bei Nichtzahlen der Rechnungen die offene Forderung in Höhe von 373,36 EUR nebst Zinsen in Höhe von 156,80 EUR und Mahngebühren in Höhe von 42,90 EUR und Inkassokosten in Höhe von 125,80 EUR, nunmehr insgesamt 698,86 EUR, durch ein Inkassobüro Inkasso S.L. ebenfalls mit Sitz in San Agustin, Spanien, geltend gemacht werden. Weiter wird in dem Schreiben gedroht, dass bei Nichtzahlung Vollstreckungsmaßnahmen entstehen.

Wichtiger Hinweis:

Wenn Sie auch eine derartige Zahlungsaufforderung erhalten haben, dann bezahlen Sie diese nicht vorschnell und lassen Sie sich auf keinen Fall einschüchtern. Lassen Sie zuerst prüfen, ob ein Vertrag überhaupt zustande gekommen ist und ob Sie aufgrund der Vertragsbedingungen zu Zahlung verpflichtet sind oder ob dem Vertragsverhältnis gegebenenfalls unwirksame Klauseln zugrunde liegen. In Zweifelsfällen können Sie gerne die Kanzlei mit der Prüfung und Vertretung in der Angelegenheit beauftragen. Wir beraten und vertreten bundesweit. Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Schauen Sie auch hier!

Zahlungsaufforderung Inkassobüro Wolf in Auftrag des Media Verlag Online

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BranchenbuchabzockeNach wie vor verschickt die Firma Media Verlag Online mit Sitz in 35100 San Agustin Rechnungen in Höhe von 353,04 EUR. Gegenstand der Forderung ist der angebliche Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenbuch. Für viele Betroffene ist unklar, ob überhaupt ein Vertragsverhältnis besteht.

Nunmehr ist hier bekannt, dass bei Nichtzahlen der Rechnungen die offene Forderung in Höhe von 353,04 EUR nebst Zinsen und Mahngebühren, nunmehr insgesamt 712,23 EUR, durch ein Inkassobüro Wolf mit Sitz ebenfalls in San Agustin, Spanien, geltend gemacht werden. Weiter wird in dem Schreiben gedroht, dass bei Nichtzahlung das gerichtliche Mahnverfahren Vollstreckungsmaßnahmen entstehen.

Wichtiger Hinweis:

Wenn Sie auch eine derartige Zahlungsaufforderung erhalten haben, dann bezahlen Sie diese nicht vorschnell und lassen Sie sich auf keinen Fall einschüchtern. Lassen Sie zuerst prüfen, ob ein Vertrag überhaupt zustande gekommen ist und ob Sie aufgrund der Vertragsbedingungen zu Zahlung verpflichtet sind oder ob dem Vertragsverhältnis gegebenenfalls unwirksame Klauseln zugrunde liegen. In Zweifelsfällen können Sie gerne die Kanzlei mit der Prüfung und Vertretung in der Angelegenheit beauftragen. Wir beraten und vertreten bundesweit. Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Schauen Sie auch hier!

Rechnung von der GES Registrat GmbH über Branchenbucheintrag erhalten?

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Rechnung GES Registrat GmbH Die Firma GES Registrat GmbH aus Berlin verschickt Formulare zur Aufnahme von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenbuch. Das Formular ist überschrieben mit „Gewerberegistrat“ oder „Freiberufregistrat“. Das Schreiben ist auf Umweltpapier gedruckt und erweckt den Eindruck, es stamme von einer Behörde. Im Briefkopf befindet sich ein Logo, welches dem Berliner Wappen ähnelt. Der Empfänger des Formulars wird aufgefordert, voreingetragene Unternehmensdaten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und zu ergänzen und sodann zwecks Veröffentlichung zurückzuschicken. Im Kleingedruckten des Formulars steht geschrieben, dass durch die Unterzeichnung des Formulars ein Standardeintrag für zwei Jahre mit jährlichen Kosten in Höhe von 588,00 EUR verbindlich bestellt wird. Wer das Formular unterschreibt, erhält direkt im Anschluss eine Rechnung in Höhe von über 1000,00 EUR bestreffend dem vermeintlich bestellten zweijährigen Standardeintrag.

Wichtiger Hinweis:

Gewöhnlich werden Leistungen, wie sie der hier anbietende Branchenbuchbetreiber offeriert, kostenlos angeboten. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen derartigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenbuchverzeichnis abzuschließen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie in der Hektik des täglichen Geschäftes das Formular unterschrieben und in der Folgezeit eine Rechnung erhalten haben, zahlen Sie diese nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Kostenklausel wirksam ist. Hierzu gibt es eine Reihe von Urteile, die vergleichbare Ansprüche abgewiesen haben. Wenn Sie zur Abwehr einer Forderung aufgrund eines unterschriebenen Formulars zum Eintrag in ein Branchenbuch anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie die Kanzlei gerne beauftragen. Die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit und europaweit zu einem pauschalen Honorar. Rufen Sie mich an (02154/605904). Durch dieses erste Gespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Rechnung von Deutsches Firmenregister (DR Verwaltung AG) über Branchenbucheintrag erhalten?

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BranchenbuchabzockeDie Firma Deutsches Firmenregister DR Verwaltung AG verschickt Formulare zur Aufnahme von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenbuch. Das Formular erweckt den Eindruck, es stamme von einer Behörde und wird eingeleitet mit der Überschrift „Erfassung von gewerblichen Firmendaten“. Der Empfänger des Formulars wird aufgefordert, voreingetragene Unternehmensdaten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und zu ergänzen und sodann zwecks Veröffentlichung zurückzuschicken. Im Kleingedruckten des Formulars steht geschrieben, dass die Veröffentlichung jährlich 398,88 EUR netto kostet und ein mindestens zweijähriger Vertrag zustande kommt. Wer das Formular unterschreibt, erhält direkt im Anschluss eine Rechnung in Höhe von etwa 950,00 EUR brutto.

Wichtiger Hinweis:

Gewöhnlich werden Leistungen, wie sie der hier anbietende Branchenbuchbetreiber offeriert, kostenlos angeboten. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen derartigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie in der Hektik des täglichen Geschäftes das Formular unterschrieben und in der Folgezeit eine Rechnung erhalten haben, zahlen Sie diese nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Kostenklausel wirksam einbezogen wurde. Hierzu gibt es eine Reihe von Urteile, die vergleichbare Ansprüche abgewiesen haben. Wenn Sie zur Abwehr einer Forderung aufgrund eines unterschriebenen Formulars zum Eintrag in ein Branchenbuch anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie die Kanzlei gerne beauftragen. Wir beraten und vertreten bundesweit. Rufen Sie ich an unter 02154/605904. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Formular Rechnung Verlag für gewerbliche Auskunftsmedien Marber GmbH Firmenregister für Industrie Handwerk und Handel.

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Firmenregister für Industrie Handwerk und HandelDie Firma Verlag für gewerbliche Auskunftsmedien Marber GmbH verschickt Formulare zur Aufnahme von Unternehmensdaten nach Firmengründung in das Firmenregister für Industrie Handwerk und Handel. Das Formular erweckt den Eindruck, es stamme von einer Behörde und wird eingeleitet mit der Überschrift „Neuaufnahme/Ersteintrag Aufnahmeformular für gewerbliche Teilnehmer“. Der Empfänger des Formulars hat die Möglichkeit, seine Unternehmensdaten kostenpflichtig eintragen zu lassen. Im kleingedruckten Fließtext des Formulars steht geschrieben, dass die Veröffentlichung jährlich 850,00 EUR netto kostet und ein zweijähriger Vertrag zustande kommt, wobei der Betrag zu Beginn des Vertragsjahres fällig wird.

Wichtiger Hinweis:

Gewöhnlich werden Leistungen, wie sie der hier anbietende Branchenbuchbetreiber offeriert, kostenlos angeboten. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen derartigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen, zumal die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht ist, da derartige Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert sind.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie in der Hektik des täglichen Geschäftes das Formular unterschrieben und in der Folgezeit eine Rechnung erhalten haben, zahlen Sie diese nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Kostenklausel wirksam einbezogen wurde. Hierzu gibt es eine Reihe von Urteile, die vergleichbare Ansprüche abgewiesen haben. Wenn Sie zur Abwehr einer Forderung aufgrund eines unterschriebenen Formulars zum Eintrag in ein Firmenregister anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie die Kanzlei gerne beauftragen. Wir beraten und vertreten bundesweit. Rufen Sie mich an unter 02154/605904. Ich freue mich auf Ihren Anruf.


Rechnung HRB Tailor GmbH wegen Handelsregisterbekanntmachung erhalten?

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Handelsregisterbekanntmachungen HRB Tailor GmbHEin Gewerbetreibender, der aktuell seine Firma beim Handelsregister eintragen ließ, hat hier eine Zahlungsaufforderung der Firma HRB Tailor GmbH erhalten und zur Prüfung vorgelegt. Die Zahlungsaufforderung der HRB Tailor GmbH ist überschrieben mit „Handelsregisterbekanntmachungen“. In dem Anschreiben wird der Gewerbetreibende, der sich gerade im Handelsregister eintragen ließ, aufgefordert, einen Betrag in Höhe von 796,00 EUR brutto auf ein Konto zu überweisen. Leistungsgegenstand ist die nichtamtliche, kostenpflichtige Eintragung firmenrelevanter Daten sowie deren Auswertung in einer Onlinedatenbank. Es folgen die Rechnungsaufstellung und sodann der Überweisungsträger, indem bereits die relevanten Daten eingetragen sind.

Wichtiger Hinweis:

Bezahlen Sie diese Rechnung nicht. Es besteht kein Zahlungsanspruch! Diese Schreiben erhalten Firmen, die vor kurzem Eintragungen im Handelsregister vorgenommen haben. Die Schreiben erwecken den Eindruck, von einer Justizbehörde zu stammen. Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Eintrag der Firma ins Handelsregister wird der Eindruck erweckt, die Rechnung stehe damit in Zusammenhang und müsse bezahlt werden. Tatsächlich ist dem nicht so. Insbesondere entfalten diese Schreiben des Handels- und Gewerberegister keinerlei Zahlungsverpflichtungen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Zahlungsaufforderung vor der Rechnung des Amtsgerichts kommt und daher der Eindruck entsteht, es handelt sich hierbei um die offizielle Rechnung des Handelsregisters, was aber nicht stimmt.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie in der Hektik des täglichen Geschäftes den in Rechnung gestellten Betrag bezahlt haben, bleibt nur die Möglichkeit, den bezahlten Betrag zurückzufordern. Dies sollte – soweit überhaupt möglich – zügig geschehen, da derartige Firmen eine kurze Verweildauer auf dem Markt haben. Für Fragen können Sie die Kanzlei gerne anrufen unter 02154/605904. Wir beraten und vertreten bundesweit.

Rechnung Mahnung von ZaBu GmbH – Mein BusinessDeal erhalten?

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Rechnung ZaBu GmbH Mein BusinessDealAktuell erhalten Gewerbetreibende Rechnungen von der Firma ZaBu GmbH – Mein BusinessDeal aus Schwerin. Gegenstand der Rechnung ist ein Vertrag über ein Premium Startseiten Eintrag mit Google, welcher sich durch eine Nichtkündigung eines angeblichen Ausgangsvertrages verlängert haben soll. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 296,31 EUR. Die betroffenen Gewerbetreibenden konnten jedoch in den hier vorliegenden Fällen ausschließen, mit der Vorgängerfirma Lokale Gewerbe Auskunft Zanner & Bruhn GbR, jemals Kontakt, weder mündlich noch schriftlich, gehabt zu haben. Insofern bleibt die Verwunderung, wie es zu der Rechnungsstellung gekommen ist.

Hinweis:

Wenn Sie ebenso eine Rechnung der ZaBu GmbH – Mein BusinessDeal erhalten haben, dann lassen Sie zunächst prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vertrag zustande gekommen ist und ob Sie verpflichtet sind, die Forderung zu begleichen. In Zweifelsfällen können Sie gerne die Kanzlei mit der  Prüfung der Angelegenheit beauftragen. Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf. Durch das Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten.

Lesen Sie auch diesen Beitrag.

Kein Zahlungsanspruch bei Branchenbucheintrag aufgrund unverlangtem Anruf

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UpDate (8): Das AG Bonn hat mir Urteil vom 23.06.2015, 109 C 348/14, entschieden, dass wenn ein Gewerbetreibender aufgrund eines Cold Calls einen Vertrag über die Eintragung seiner Firmendaten in ein Branchenverzeichnis eingeht, steht dem Gewerbetreibenden ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der Eintragungskosten zu. Denn der unerwünschte Werbeanruf stellt einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Dieses Urteil könnte auch in folgendem Fall relevant sein!

Formular Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

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Hauptsächlich neu gegründete Firmen erhalten regelmäßig von dem Zentralen Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DR Verwaltungs AG mit Sitz in Bonn. Gegenstand des Formulars ist die Aufforderung zur Überprüfung und Ergänzung von voreingetragenen Unternehmensdaten zwecks Veröffentlichung in einem Online-Branchenbuch.

Im Kleingedruckten oberhalb der Tabelle steht unter anderem geschrieben:

„Die Erfassung Ihrer Unternehmensdaten in ustid-nr.de ist eine nicht-amtliche, kostenpflichtige Eintragung […]. Die Aktualisierung und Veröffentlichung erfolgt einmal pro Jahr. Der Veröffentlichungsbetrag beträgt jährlich 398,88 EUR zzgl. MwSt. Die Veröffentlichung Ihrer unten genannten Unternehmensdaten wird über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren verbindlich bestellt.“

Wichtiger Hinweis:

Gewöhnlich werden Leistungen, wie sie der hier anbietende Branchenbuchbetreiber offeriert, kostenlos angeboten. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen derartigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen, zumal die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht ist, da derartige Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert sind.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie in der Hektik des täglichen Geschäftes das Formular unterschrieben und in der Folgezeit eine Rechnung erhalten haben, zahlen Sie diese nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Kostenklausel wirksam einbezogen wurde. Hierzu gibt es eine Reihe von Urteile, die vergleichbare Ansprüche abgewiesen haben. Wenn Sie zur Abwehr einer Forderung aufgrund eines unterschriebenen Formulars zum Eintrag in ein Firmenregister anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie die Kanzlei gerne beauftragen. Wir beraten und vertreten bundesweit. Rufen Sie mich an unter 02154/605904. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Rechnung der Gewerbe & Handels Kammer GHK e.K. über Eintrag firmenrelevanter Daten

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Rechnung Gewerbe & Handels Kammer GHK e. KGewerbetreibender, der aktuell ihre Firma beim Handelsregister eintragen lassen, erhalten in der Folgezeit rechnungsähnliche Schreiben der Firma GHK e. K. mit Sitz in Düsseldorf. Die Schreiben der GHK e. K. ist überschrieben mit „Gewerbe & Handelskammer – Gewerbe, Industrie und Handelskammerveröffentlichungen“. In dem Anschreiben wird der Gewerbetreibende, der sich gerade im Handelsregister eintragen ließ, aufgefordert, einen Betrag in Höhe von 531,93 EUR brutto auf ein Konto zu überweisen. Leistungsgegenstand ist die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten auf der Internetseite des Diensteanbieters. Es folgen die Rechnungsaufstellung und sodann die Bitte, den Gesamtbetrag in Höhe von 531,93 EUR binnen 10 Tagen zu zahlen.

Wichtiger Hinweis:

Bezahlen Sie diese Rechnung nicht. Es besteht kein Zahlungsanspruch! Diese Schreiben erhalten Firmen, die vor kurzem Eintragungen im Handelsregister vorgenommen haben. Die Schreiben erwecken den Eindruck, von einer Justizbehörde zu stammen. Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Eintrag der Firma ins Handelsregister wird der Eindruck erweckt, die Rechnung stehe damit in Zusammenhang und müsse bezahlt werden. Tatsächlich ist dem nicht so. Insbesondere entfalten diese Schreiben des Handels- und Gewerberegister keinerlei Zahlungsverpflichtungen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Zahlungsaufforderung vor der Rechnung des Amtsgerichts kommt und daher der Eindruck entsteht, es handelt sich hierbei um die offizielle Rechnung des Handelsregisters, was aber nicht stimmt.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie in der Hektik des täglichen Geschäftes den in Rechnung gestellten Betrag bezahlt haben, bleibt nur die Möglichkeit, den bezahlten Betrag zurückzufordern. Dies sollte – soweit überhaupt möglich – zügig geschehen, da derartige Firmen eine kurze Verweildauer auf dem Markt haben. Für Fragen können Sie die Kanzlei gerne anrufen unter 02154/605904. Wir beraten und vertreten bundesweit.

Auftragsbestätigung und Rechnung von ZaBu – Mein BusinessDeal erhalten?

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UpDate (2): In einem anderen Fall hat ein Betroffener eine Auftragsbestätigung in Verbindung mit einer Rechnung in Höhe von 272,51 EUR über einen Premium Startseiten Eintrag mit Google Generierung erhalten. Das Anschreiben wird eingeleitet mit folgendem Hinweis:

„ ….Vielen Dank für den Auftrag ….Senden Sie uns bitte die Auftragsbestätigung per Post ….zu.“

Wichtiger Hinweis: Bezahlen Sie auf keinen Fall die Rechnung. Erst durch die Auftragsbestätigung kommt nach Vorstellung des Diensteanbieter ein Vertrag zustande. Wenn Sie jedoch im Eifer des Gefechts die Rechnung bezahlt haben, dann lassen prüfen, ob überhaupt bereits ein Vertrag zustande gekommen ist. Die Kanzlei berät und vertritt Sie gerne bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar.

Rechnung AHD Gesellschaft für Datenv. mbH – Allgemeine Handels- und Gewerberegister Auskunft – erhalten?

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Rechnung AHD Gesellschaft für Datenv. mbH – Allgemeine Handels- und Gewerberegister Auskunft – Gewerbetreibende, die aktuell ihre Firma beim Handelsregister eintragen lassen, erhalten in der Folgezeit rechnungsähnliche Schreiben der Firma AHD Gesellschaft für Datenv. mbH – Allgemeine Handels- und Gewerberegister Auskunft mit Sitz in Düsseldorf. Die Schreiben der AHD Gesellschaft für Datenv. mbH –sind überschrieben mit „Allgemeine Handels- und Gewerberegister Auskunft“. In dem Anschreiben wird der Gewerbetreibende, der sich gerade im Handelsregister eintragen ließ, aufgefordert, innerhalb von 3 Tagen einen Betrag in Höhe von 965,67 EUR brutto auf ein Konto zu überweisen. Leistungsgegenstand ist die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten auf der Internetseite des Diensteanbieters. Es folgen die Rechnungsaufstellung und sodann ein Überweisungsträgerin Höhe von 965,67 EUR.

Wichtiger Hinweis:

Bezahlen Sie diese Rechnung nicht. Es besteht kein Zahlungsanspruch! Diese Schreiben erhalten Firmen, die vor kurzem Eintragungen im Handelsregister vorgenommen haben. Die Schreiben erwecken den Eindruck, von einer Justizbehörde zu stammen. Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Eintrag der Firma ins Handelsregister wird der Eindruck erweckt, die Rechnung stehe damit in Zusammenhang und müsse bezahlt werden. Tatsächlich ist dem nicht so. Insbesondere entfalten diese Schreiben des Handels- und Gewerberegister keinerlei Zahlungsverpflichtungen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Zahlungsaufforderung vor der Rechnung des Amtsgerichts kommt und daher der Eindruck entsteht, es handelt sich hierbei um die offizielle Rechnung des Handelsregisters, was aber nicht stimmt.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie in der Hektik des täglichen Geschäftes den in Rechnung gestellten Betrag bezahlt haben, bleibt nur die Möglichkeit, den bezahlten Betrag zurückzufordern. Dies sollte – soweit überhaupt möglich – zügig geschehen, da derartige Firmen eine kurze Verweildauer auf dem Markt haben. Für Fragen können Sie die Kanzlei gerne anrufen unter 02154/605904. Wir beraten und vertreten bundesweit.


Erinnerungsschreiben Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

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Update (2): In oben beschriebenen Fall erhalten die Unternehmen, die das erhaltene Formular nicht unterschrieben haben, in der Folgezeit ein Erinnerungsschreiben mit gleichem Inhalt. Wieder wird aufgefordert, die voreingetragenen Daten zu überprüfen und zu ergänzen und das Formular unterschrieben zurückzuschicken. Die Kosten im Kleingedruckten betragen hierfür jährlich 398,88 EUR (mind. 2 Jahre). Für weitere Einzelheiten lesen Sie bitte oben weiter.

 

Rechnung von Haman Medien GmbH wegen Branchenbucheintrag erhalten?

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Rechnung Haman Medien GmbHAktuell erhalten Gewerbetreibende von der Firma Haman Medien GmbH aus Geislingen Formulare zur Überprüfung ihrer Unternehmensdaten zwecks Eintrags in ein Online-Branchenbuch. Das Formular erinnert an die bekannten „Gelben Seiten“. Der Briefkopf des Formulars ist in gelb gehalten, ebenso ist Ort/Region gelb hinterlegt. Insofern wird der Eindruck erweckt, man werde von den „Gelben Seiten“ angeschrieben. In dem Formular wird der Unternehmer aufgefordert, voreingetragene Daten zu überprüfen. Darunter wird in einem längeren klein gedruckten Fließtext mitgeteilt, dass die Kosten monatlich 99,00 EUR bzw. jährlich 1.088,00 EUR betragen, bei einer Laufzeit von zwei Jahren.

Wichtiger Hinweis:

Gewöhnlich werden Leistungen, wie sie der hier anbietende Branchenbuchbetreiber offeriert, kostenlos angeboten. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen derartigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen, zumal die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht ist, da derartige Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert sind.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie in der Hektik des täglichen Geschäftes das Formular unterschrieben und in der Folgezeit eine Rechnung erhalten haben, zahlen Sie diese nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Kostenklausel wirksam einbezogen wurde. Hierzu gibt es eine Reihe von Urteile, die vergleichbare Ansprüche abgewiesen haben. Wenn Sie zur Abwehr einer Forderung aufgrund eines unterschriebenen Formulars zum Eintrag in ein Firmenregister anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie die Kanzlei gerne beauftragen. Wir beraten und vertreten bundesweit. Rufen Sie mich an unter 02154/605904. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Rechnung Industrie und Gewerbe Verwaltung und Auskunft – PKBMedia erhalten?

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Rechnung PKBMediaGewerbetreibende, die aktuell ihre Firma beim Handelsregister eintragen oder Änderungen vornehmen lassen, erhalten in der Folgezeit rechnungsähnliche Schreiben der Firma PKBMedia mit Sitz in Duisburg. Die Schreiben der Firma PKBMedia sind überschrieben mit „Industrie und Gewerbe Verwaltung und Auskunft“. In dem Anschreiben wird der Gewerbetreibende aufgefordert mit dem Hinweis: „Bitte sofort bearbeiten“. Konkret soll man zur Veröffentlichung der Unternehmensdaten einen Betrag in Höhe von 558,35 EUR brutto auf ein Konto überweisen. Leistungsgegenstand ist die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten auf der Internetseite des Diensteanbieters. Es folgen die Rechnungsaufstellung und sodann ein Überweisungsträger in Höhe von 558,35 EUR. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung erst nach vollständigem Zahlungseingang erfolgt, eine Zahlungsverbindlichkeit jedoch nicht besteht.

Wichtiger Hinweis:

Der Hinweis, dass eine Zahlungsverbindlichkeit nicht besteht, wird von den Betroffenen regelmäßig nicht gelesen. Daher bitte beachten: Bezahlen Sie diese Rechnung nicht. Es besteht kein Zahlungsanspruch! Diese Schreiben erhalten Firmen, die vor kurzem Eintragungen im Handelsregister vorgenommen haben. Die Schreiben erwecken den Eindruck, von einer Justizbehörde zu stammen. Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Eintrag der Firma ins Handelsregister wird der Eindruck erweckt, die Rechnung stehe damit in Zusammenhang und müsse bezahlt werden. Tatsächlich ist dem nicht so. Insbesondere entfalten diese Schreiben keinerlei Zahlungsverpflichtungen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Zahlungsaufforderung vor der Rechnung des Amtsgerichts kommt und daher der Eindruck entsteht, es handelt sich hierbei um die offizielle Rechnung des Handelsregisters, was aber nicht stimmt.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie in der Hektik des täglichen Geschäftes den in Rechnung gestellten Betrag bezahlt haben, bleibt nur die Möglichkeit, den bezahlten Betrag zurückzufordern. Dies sollte – soweit überhaupt möglich – zügig geschehen, da derartige Firmen eine kurze Verweildauer auf dem Markt haben. Für Fragen können Sie die Kanzlei gerne anrufen unter 02154/605904. Wir beraten und vertreten bundesweit.

Rechnung/Mahnung von Internet Medien Verlag Ltd. – Branchen-Profi.eu erhalten?

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Rechnung Internet Medien Verlag Ltd. Aktuell hat ein Gewerbetreibender eine Rechnung von der Firma Internet Medien Verlag Ltd. – Branchen-Profi.eu erhalten. Gegenstand der Rechnung ist ein Vertrag über die Eintragung von Firmendaten für eine Laufzeit von 12 Monaten. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 296,31 EUR brutto. Der betroffene Gewerbetreibende konnte jedoch in dem hier vorliegenden Fall ausschließen, mit der Firma Internet Medien Verlag Ltd. – Branchen-Profi.eu einen derartigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Insofern bleibt die Verwunderung, wie es zu der Rechnungsstellung gekommen ist.

Hinweis:

Wenn Sie ebenso eine Rechnung der Firma Internet Medien Verlag Ltd. – Branchen-Profi.eu erhalten haben, dann lassen Sie zunächst prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vertrag zustande gekommen ist und ob Sie verpflichtet sind, die Forderung zu begleichen. Insbesondere sollte vorsorglich der angebliche Vertrag angefochten und gekündigt werden. In Zweifelsfällen können Sie gerne die Kanzlei mit der  Prüfung der Angelegenheit beauftragen. Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf. Durch das Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten.

Eintragungsofferte/Rechnung der Gewerbemeldung.de – Europe Reg Services Ltd. erhalten?

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BranchenbuchabzockeDie Firma Gewerbemeldung.de – Europe Reg Services Ltd. aus Leipzig verschickt Formulare zur Aufnahme von Unternehmensdaten in ein Onlinebranchenbuch. Das Formular erweckt den Eindruck, es stamme von einer Behörde und ist versehen mit einem Wappen. Der Empfänger des Formulars wird aufgefordert, voreingetragene Daten zu korrigieren oder zu ergänzen. Im kleingedruckten Fließtext des Formulars steht geschrieben, durch die Unterzeichnung des Formulars das Leistungspaket für drei Jahre verbindlich bestellt wird. Der Preis für das Leistungspaket beträgt 348,00 EUR netto zzgl. Umsatzsteuer pro Jahr.

Wichtiger Hinweis:

Gewöhnlich werden Leistungen, wie sie der hier anbietende Branchenbuchbetreiber offeriert, kostenlos angeboten. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen derartigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen, zumal die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht ist, da derartige Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert sind.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie in der Hektik des täglichen Geschäftes das Formular der Gewerbemeldung.de – Europe Reg Services Ltd. unterschrieben und in der Folgezeit eine Rechnung erhalten haben, zahlen Sie diese nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Kostenklausel wirksam einbezogen wurde. Hierzu gibt es eine Reihe von Urteile, die vergleichbare Ansprüche abgewiesen haben. Wenn Sie zur Abwehr einer Forderung aufgrund eines unterschriebenen Formulars zum Eintrag in ein Firmenregister anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie die Kanzlei gerne beauftragen. Wir beraten und vertreten bundesweit. Rufen Sie mich an unter 02154/605904. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

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