UpDate (2): In dem oben beschriebenen Fall hat nun ein Betroffener zunächst einen Mahnbescheid und sodann eine Klage von der Marber GmbH aus Recklinghausen erhalten. Eingeklagt wird die Gebühr für das erste Vertragsjahr in Höhe von 1.011,50 EUR. Begründet wird der Anspruch damit, dass der Betroffene das Formular zur Aufnahme von Unternehmensdaten unterschrieben hat, wodurch angeblich ein zweijähriger Vertrag zustande gekommen sein soll. Wenn Sie auch eine solche Klage erhalten haben, dann können Sie die Kanzlei gerne mit der Prüfung und gegebenenfalls mit der Abwehr der Forderung beauftragen.
Mahnbescheid/Klage von Marber GmbH über das erste Vertragsjahr 1.011,50 EUR erhalten?
Rechnung/Mahnung von Yellow Holding Ltd. wegen Onlinebranchenbucheintrag erhalten?
Die Firma Yellow Holding Ltd. EOOD aus Sofia Bulgarien betreibt im Internet unter europa.trade ein internationales Branchenverzeichnis und verschickt an Gewerbetreibende Formulare zum Eintrag ihrer Unternehmensdaten in dieses Branchenverzeichnis. Das Formular ist überschreiben mit „Gelbe Seiten“ und erweckt demgemäß den Eindruck, ein Korrekturabzug der offiziellen Gelben Seiten zu sein. Der Gewerbetreibende wird aufgefordert, vorausgefüllte Daten zu überprüfen und zu ergänzen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, unternehmensspezifische Details anzukreuzen. Im Kleingedruckten unter den vorausgefüllten Firmendaten findet sich schließlich der Hinweis, dass die Veröffentlichung für eine Laufzeit von zwei Jahren zu einer Gebühr von 83,00 EUR pro Monat, zahlbar jeweils ein Jahr im Voraus, erfolgt. Weiter heißt es: „Erfolgt die Kündigung nicht spätestens 3 Monate vor Ende der Laufzeit, verlängert sich diese automatisch um ein weiteres Jahr.
Wichtiger Hinweis:
Gewöhnlich werden Leistungen, wie sie der hier anbietende Branchenbuchbetreiber offeriert, kostenlos angeboten. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen derartigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen, zumal die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht ist, da derartige Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert sind.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie in der Hektik des täglichen Geschäftes das Formular unterschrieben und in der Folgezeit eine Rechnung erhalten haben, zahlen Sie diese nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Kostenklausel wirksam einbezogen wurde. Hierzu gibt es eine Reihe von Urteile, die vergleichbare Ansprüche abgewiesen haben. Wenn Sie zur Abwehr einer Forderung aufgrund eines unterschriebenen Formulars zum Eintrag in ein Firmenregister anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie die Kanzlei gerne beauftragen. Wir beraten und vertreten bundesweit. Rufen Sie mich an unter 02154/605904. Ich freue mich auf Ihren Anruf.
Rechnung von HRB Verwaltung – Hannoverscher Register und Branchendienst erhalten?
Gewerbetreibende, die aktuell ihre Firma beim Handelsregister eintragen oder Änderungen vornehmen lassen, erhalten in der Folgezeit rechnungsähnliche Schreiben der Firma HRB Verwaltung – Hannoverscher Register und Branchendienst, Inhaber Herr Michael Ringe mit Sitz in Hannover. Die Schreiben der Firma HRB Verwaltung sind überschrieben mit „Eintragung von Handel und Gewerbe“. In dem Anschreiben steht geschrieben: „ [….] Die Anmeldung kommt erst durch Zahlung des vollen Endbetrages zustande. [….] Die abschließende Eintragung Ihres Betriebes erfolgt erst nach Zahlungseingang. […] Sollten wir keinen Zahlungseingang zu Ihrer Registernummer feststellen können, werden Ihre bei uns gespeicherten Daten wieder gelöscht. [….]“. Der zu zahlende Endbetrag beläuft sich auf 217,00 EUR, zu überweisen binnen 7 Tagen.
Wichtiger Hinweis:
Bezahlen Sie diese Rechnung bzw. Kostenaufstellung nicht. Es besteht kein Zahlungsanspruch seitens des Portalbetreibers! Diese Schreiben erhalten Firmen, die vor kurzem Eintragungen im Handelsregister vorgenommen haben. Die Schreiben erwecken den Eindruck, von einer Justizbehörde zu stammen. Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Eintrag der Firma ins Handelsregister wird der Eindruck erweckt, die Rechnung stehe damit in Zusammenhang und müsse bezahlt werden. Tatsächlich ist dem nicht so. Insbesondere entfalten diese Schreiben keinerlei Zahlungsverpflichtungen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Zahlungsaufforderung vor der Rechnung des Amtsgerichts kommt und daher der Eindruck entsteht, es handelt sich hierbei um die offizielle Rechnung des Handelsregisters, was aber nicht stimmt.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie in der Hektik des täglichen Geschäftes den in Rechnung gestellten Betrag bezahlt haben, bleibt nur die Möglichkeit, den bezahlten Betrag zurückzufordern. Dies sollte zügig geschehen, da derartige Firmen eine kurze Verweildauer auf dem Markt haben. Für Fragen können Sie die Kanzlei gerne anrufen unter 02154/605904. Wir beraten und vertreten bundesweit.
Rechnung Mahnung von B2B Web Consulting wegen kostenpflichtiger Mitgliedschaft erhalten?
Die B2B Web Consulting GmbH mit Sitz in Dortmund ist laut eigenen Angaben auf deren Internetseite eine kostenpflichtige Businessplattform und bietet ein umfangreiches Großhandelsverzeichnis für deutsche und weltweite Großhandelskontakte. Es ermöglicht die Suche nach zuverlässigen Großhändlern für den Wareneinkauf. Die Nutzung des Angebots ist laut Hinweis auf der Homepage ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler im Sinne §14 BGB zulässig. Auf der Startseite („Home“) steht in der linken Spalte unter der Überschrift Hinweis:
„[….] Durch Drücken des Buttons „Jetzt anmelden“ entstehen Ihnen Kosten von 238,00 EUR zzgl. Mwst pro Jahr (12 Monate zu je 19,90 EUR) bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren.“
Wer sich als Nutzer auf dem Businessportal registriert, erhält in der Folgezeit eine Rechnung für das erste Vertragsjahr in Höhe von 284,17 EUR brutto. Wer die Rechnung Zahlungserinnerung und Mahnung nicht bezahlt, erhält in der Folgezeit eine weitere Zahlungsaufforderung mit der Überschrift „Gerichtlicher Mahnbescheid – Ankündigung“. In dem Schreiben wird neben dem Jahresbeitrag auch Mahngebühren (Mahnstufe 3), insgesamt nun 302,67 EUR verlangt. Es wird zudem mitgeteilt, dass im Falle der Nichtzahlung sofort ein Mahnbescheid über das Inkassobüro bei Gericht beantragt wird.
Wichtiger Hinweis:
Häufig melden sich Internetnutzer auf B2B-Portalen an, ohne die Kostenpflicht zu erkennen. Erst nach Erhalt der Rechnung wird ihnen bewusst, dass sie offensichtlich durch Anmeldung auf der Seite nach Vorstellung des Betreibers eine kostenpflichtige und zudem mehrjährige Mitgliedschaft abgeschlossen haben. Wie sich im oben beschriebenen Fall zeigt, sind die Kosten nicht unerheblich. Es sollte daher, auch unter Androhung eines gerichtlichen Verfahrens, die Kosten nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage bezahlt werden. Im Einzelfall ist zu mprüfen, ob eine Kostenpflicht überhaupt entstanden ist.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung solcher Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Rechnung Mahnung von dvvg digitale vertriebs- u. verlagsgesellschaft mbH erhalten?
Die Firma dvvg digitale vertriebs- u. verlagsgesellschaft mbH bietet auf ihrer Seite abvz.de ein Online-Branchenbuchverzeichnis an. Die dvvg digitale vertriebs- u. verlagsgesellschaft mbH bietet gemäß § 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kostenfrei Basiseinträge oder kostenpflichtige Einträge mit einer Laufzeit von 36 Monaten an. Nach Vorstellung des Branchenbuchbetreibers erfolgt der Vertragsschluss telefonisch und soll mit Einwilligung des Kunden durch die dvvg aufgezeichnet, entweder sogleich im Telefonat mit der Vertriebsmitarbeiterin / dem Vertriebsmitarbeiter oder in einem zweiten Telefonat, das nur der Aufzeichnung und Kontrolle der Vertragsdaten dient.
Problematik:
Unternehmer werden von derartigen Branchenbuchbetreibern regelmäßig unangemeldet während der Arbeit angerufen und stehen naturgemäß unter Zeitdruck. Die am Telefon gestellten Fragen werden dann schnell mit „Ja“ beantwortet. Wenige Tage nach dem Gespräch kommt eine Rechnung über einen Branchenbucheintrag mit einer Laufzeit von 36 Monate, Kosten abzüglich Rabatt 711,62 EUR. Erst dann wird dem Betroffenen bewusst, dass er nach Vorstellung des Branchenbuchbetreiber ein kostenpflichtigen mehrjährigen Vertrag abgeschlossen hat. Eine Verteidigung erscheint zwecklos. Denn als Beweis für den Vertragsschluss soll das aufgenommene Gespräch dienen.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, bezahlen Sie diese nicht vorschnell. Im Einzelfall kann es fraglich sein, ob ein kostenpflichtiger Vertrag überhaupt zustande gekommen ist. Sie können uns die Rechnung hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung solcher Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Rechnung Mahnung von International Fairs Directory – Mulpor Company S. A. erhalten?
Aktuell verschickt die Firma Mulpor Company S. A. aus Montevideo, Uruguay, Formulare zum Eintrag von Unternehmensdaten in ein Branchenregister. Die Mulpor Company S. A. betreibt offensichtlich im Internet unter dem Namen International Fairs Directory ein Branchenverzeichnis und verschickt an Gewerbetreibende Formulare zum Eintrag ihrer Unternehmensdaten in dieses Branchenverzeichnis. Der Gewerbetreibende wird aufgefordert, vorausgefüllte Daten mittels eines Häkchens zu bestätigen oder zu korrigieren. Erst am Ende des Formulars im Kleingedruckten wird mitgeteilt, dass durch die Unterzeichnung des Vertrages ein dreijähriger Vertrag mit jährlichen Kosten in Höhe von 1.212,00 EUR zustande kommt. Dieser Vertrag soll sich zudem verlängern, wenn er nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende per eingeschriebenen Brief gekündigt wird.
Wichtiger Hinweis:
Gewöhnlich werden Leistungen, wie sie der hier anbietende Branchenbuchbetreiber offeriert, kostenlos angeboten. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen derartigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen, zumal die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht ist, da derartige Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert sind.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie in der Hektik des täglichen Geschäftes das Formular unterschrieben und in der Folgezeit eine Rechnung erhalten haben, zahlen Sie diese nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Kostenklausel wirksam einbezogen wurde. Hierzu gibt es eine Reihe von Urteile, die vergleichbare Ansprüche abgewiesen haben. Wenn Sie zur Abwehr einer Forderung aufgrund eines unterschriebenen Formulars zum Eintrag in ein Firmenregister anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie die Kanzlei gerne beauftragen. Wir beraten und vertreten bundesweit. Rufen Sie mich an unter 02154/605904. Ich freue mich auf Ihren Anruf.
Have you received an invoice from Yellow Holding Ltd. EOOD, Bulgaria?
Have you received an invoice from Yellow Holding Ltd. EOOD for an online business directory entry? The Yellow Holding Ltd. EOOD is increasingly offering an online business directory entry to european and international companies as well. The Yellow Holding Ltd. EOOD is sending a form to european and international companys and ask them to check the pre-entered company data to veryfy or supplement it if necessary. Furthermore, it is possible to tick company-specific details. The form is overwrite with “yellow pages” and raised accordingly the impression to be a proof copy of the official Yellow Pages. In the small print under the pre-filled data company you can find the hint that the publication is for a period of two years at a fee of 83.00 EUR per month, payable a year in advance. Also they inform you, that you have to terminate the contract 1 month before the end of the regular contract, otherwise it will automatically further extended by one year.
Legal notice:
If you didn´t see the information at the end of the form and if you signed the form and you subsequently received an invoice, do not pay it right away. Instead, have your case reviewed to determine whether a valid contract was in fact concluded and if it´s possible to terminate the contract. Sind Sie eine deutsche Firma, schauen Sie bitte hier!
How can I help you?
Because German law ist applicable you should contact a German lawyer and ask for advice and legal help. If you require the assistance of a lawyer to defend against this claim, our law firm will gladly take your case. We will advise and represent you online for an all-inclusive fee. Call me: +49 (0)2154-605904. I am looking forward to hearing from you. Or write me an Email to RAinSchuster@kanzlei-schuster.de. There are no legal fees for this initial consulation.
Invoice from EuroMedi – European Medical Directory – DAD GmbH about 877 EUR
Have you received an invoice from EuroMedi – European Medical Directory – DAD GmbH for an online business directory entry? EuroMedi – European Medical Directory – DAD GmbH Hamburg is based in Hamburg. The Managing Directory is Mrs. Daniela Kunst. EuroMedi – European Mdical Directory – is increasingly offering an online business directory entry to european medical companies. The EuroMedi – European Mdical Directory –is sending a form to european medical company and ask them to check the pre-entered information and amend or supplement it if necessary. The data will be used for entry on euromedi.eu.
Important notice:
In the small print at the end of the form the company is informed that, by signing the form, a three-year contract is concluded requiring payment for an online business directory entry. The cost for each year of the contract term is 877,00 EUR and it is to pay in advance. The contract subsequently will be automatically extended annually unless the company send a written notice requesting terminationof the contractwithin three months before the expiration of the contracts`s terms. Furthermore, EuroMedi is notified that German law is applicable and exclusive place of jurisdiction and performance is Hamburg.
Legal notice:
If you didn´t see the information at the end of the form and if you signed the form and you subsequently received an invoice, do not pay it right away. Instead, have your case reviewed to determine whether a valid contract was in fact concluded and if it´s possible to terminate the contract. Also read this article!
How can I help you?
Because German law ist applicable you should contact a German lawyer and ask for advice and legal help. If you require the assistance of a lawyer to defend against this claim, our law firm will gladly take your case. We will advise and represent you online for an all-inclusive fee. Call me: +49 (0)2154-605904. I am looking forward to hearing from you. Or write me an Email to RAinSchuster@kanzlei-schuster.de. There are no legal fees for this initial consulation.
Rechnung/Mahnung nach Anruf der Rocket Concept AG wegen Eintrag auf Branchenpro.de
Eine nicht neue Variante (siehe hierzu auch folgenden Beitrag) der Branchenbuchaquise betreibt die Firma Rocket Concept AG aus Zürich. Die Rocket Concept AG betreibt das Onlinebranchenbuch Branchenpro.de. Die Aquise wird wie folgt seitens der Betroffenen beschrieben: Gewerbetreibende werden während des laufenden Betriebes angerufen. Es wird ein Brachenbucheintrag angeboten. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Es werden die Unternehmensdaten abgeglichen. In der Folgezeit erhält der Gewerbetreibende eine Rechnung über einen Branchenbucheintrag für ein Jahr in Höhe von 349,00 EUR. Erst in diesem Moment wird dem Gewerbetreibenden klar, dass er offensichtlich einen kostenpflichtigen Vertrag über einen Onlinebranchenbucheintrag abgeschlossen hat. Die Verwunderung ist hierüber groß, da der Gewerbetreibende dies nicht so in Erinnerung hat.
Allgemeine Information:
Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit. Dies wird zunutze gemacht und dem Gewerbetreibenden wird ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag angeboten. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat.
Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:
Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen (z. Bsp. bei der Telekom) wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Lesen Sie auch bitte diesen Beitrag!
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie zur Abwehr einer solchen Forderung oder zur Prüfung der weiteren Vorgehensweise anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie die Kanzlei gerne beauftragen. Rufen Sie mich an unter folgender Nummer: 02154/605904. Die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit zu einem pauschalen Honorar.
Zahlungsaufforderung der Credit Intelligence Kft. für Expo Guide wegen Eintrag im Messeverzeichnis
Aktuell haben hier mehrere Betroffene Zahlungsaufforderungen der Credit Intelligence Kft., 1043 Budapest Dugonics u. 11, Hungary, vorgelegt. Hintergrund dieser Zahlungsaufforderungen sind kostenpflichtige Einträge in einem Ausstellerverzeichnis für Messen und Ausstellungen. Die Firma Expo Guide verschickt in diesem Zusammenhang Formulare zum Eintrag von Unternehmensdaten in diesem Verzeichnis (Lesen Sie hierzu diesen Beitrag). Nur im Kleingedruckten des Formulars ist ersichtlich, dass durch die Unterzeichnung ein dreijähriger Vertrag zustande kommt. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 1.271,00 EUR. Nach Ausfüllen und Unterzeichnen des Formulars erhalten die betroffenen Unternehmen die Rechnung für das erste Vertragsjahr. In der letzten Phase der Forderungsdurchsetzung kündigt Expo Guide sodann die „Mahnung und Überweisung der Akte an die Credit Intelligence Kft“ an. Die Ankündigungen in diesem Schreiben der Expo Guide sind bereits angsteinflößend. Im Anschluss daran folgt ein Schreiben der Credit Intelligence Kft. für Expo Guide. Hier einige Auszüge aus dem Schreiben:
„Unsere Gesellschaft Credit Intelligence Kft. wurde von Expo Guide S.C. in dem oben erwähnten Vorgang mit der Eintreibung der Forderungen gegenüber Ihrer Gesellschaft beauftragt, […]
Ihre Gesellschaft hat bis heute keine Zahlungen in dieser Sache vorgenommen.
Daraus ergibt sich eine Gesamtforderung nach heutigem Stand i.H.v. Euro 4.560,56 EUR
Zur Vermeidung einer gerichtlichen Geltendmachung der offenen Forderungen und den daraus resultierenden Zusatzkosten für Ihr Unternehmen geben wir Ihnen hiermit die Gelegenheit, uns bis spätestens zum […] einen entsprechenden Zahlungsnachweis über die Gesamtforderung von EUR 4.560,56 EUR zukommen zu lassen.“
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch ein solches Forderungsschreiben erhalten haben, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) zur Prüfung und Einschätzung einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.
Invoice from EU Business Register – EU Business Services Ltd. about 995,00 EUR
Have you received an invoice from EU Business Register for an online business directory entry? The EU Business Register is based in 3700 AA Zeist, Netherlands. EU Business Register is increasingly offering an online business directory entry to european companies. The EU Business Register is sending a form to european company and ask them to check the pre-entered information and amend or supplement it if necessary. The data will be used for entry on eubusinessregister.eu.
Important notice:
In the small print at the end of the form the company is informed that, by signing the form, a three-year contract is concluded requiring payment for an online business directory entry. The cost for each year of the contract term is 995,00 EUR and it is to pay in advance. The contract subsequently will be automatically extended annually unless the company send a written notice requesting terminationof the contractwithin two months before the expiration of the contracts`s terms. Furthermore, EU Business Register informs, that the place of jurisdiction in any dispute arising is the service providers adress.
Legal notice:
If you didn´t see the information at the end of the form and if you signed the form and you subsequently received an invoice, do not pay it right away. Instead, have your case reviewed to determine whether a valid contract was in fact concluded and if it´s possible to terminate the contract.
How can I help you?
You can ask me for advice and legal help. If you require the assistance of a lawyer to defend against this claim, our law firm will gladly take your case. We will advise and represent you online for an all-inclusive fee. Call me: +49 (0)2154-605904. I am looking forward to hearing from you. Or write me an Email to RAinSchuster@kanzlei-schuster.de. There are no legal fees for this initial consulation.
Rechnung Mahnung der EU Business Services Ltd. wegen kostenpflichtigem Branchenbucheintrag erhalten?
Aktuell verschickt die Firma EU Business Services Ltd. Formulare zum Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online Branchenregister. Die EU Business Services Ltd. mit Sitz in Holland betreibt offensichtlich im Internet auf der Seite EuBusinessRegister.eu ein Branchenverzeichnis und verschickt an Gewerbetreibende Formulare zum Eintrag ihrer Unternehmensdaten in dieses Branchenverzeichnis. Der Gewerbetreibende wird aufgefordert, seine Unternehmensdaten mittels eines Häkchens zu bestätigen oder zu korrigieren. Erst am Ende des Formulars im Kleingedruckten wird mitgeteilt, dass durch die Unterzeichnung des Vertrages ein dreijähriger Vertrag mit jährlichen Kosten in Höhe von 995,00 EUR zustande kommt. Dieser Vertrag soll sich zudem verlängern, wenn er nicht spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende per eingeschriebenen Brief gekündigt wird.
Wichtiger Hinweis:
Gewöhnlich werden Leistungen, wie sie der hier anbietende Branchenbuchbetreiber offeriert, kostenlos angeboten. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen derartigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen, zumal die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht ist, da derartige Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert sind.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie in der Hektik des täglichen Geschäftes das Formular unterschrieben und in der Folgezeit eine Rechnung erhalten haben, zahlen Sie diese nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Kostenklausel wirksam einbezogen wurde. Hierzu gibt es eine Reihe von Urteile, die vergleichbare Ansprüche abgewiesen haben. Wenn Sie zur Abwehr einer Forderung aufgrund eines unterschriebenen Formulars zum Eintrag in ein Firmenregister anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie die Kanzlei gerne beauftragen. Wir beraten und vertreten bundesweit. Rufen Sie mich an unter 02154/605904. Ich freue mich auf Ihren Anruf.
Klage der Marber GmbH auf Zahlung der Kosten für einen Branchenbucheintrag rechtskräftig abgewiesen!
Update (3): Nachdem die Marber GmbH gegen einen Betroffenen (siehe oben) zunächst einen Mahnbescheid beantragt und sodann im Bezug auf die Kosten für einen Branchenbucheintrag betreffend das 1. Vertragsjahr Klage erhoben hatte, wurde diese sowohl in erster als auch in zweiter Instanz abgewiesen. Das Urteil ist daher rechtskräftig (AG Deggendorf, Urteil vom 05.08.2016, 4 C 110/16 und Landgericht Deggendorf, 06.12.2016, 13 S 77/16).
Zahlungsaufforderung der Uniscore GmbH im Auftrag der Rocket Concept AG erhalten?
UpDate: In oben beschriebenen Fällen treibt die Inkassofirma Uniscore Foderungsmanagement GmbH aus Ludwigshagen im Auftrag der Rocket Concept AG die Jahresgebühr für den am Telefon angeblich abgeschlossenen Vertrag über einen Branchenbucheintrag ein. In den Zahlungsaufforderungen der Uniscore GmbH werden neben der Jahresgebühr auch Mehrkosten für das Inkassoverfahren geltend gemacht. Zudem wird mitgeteilt, dass im Falle der Nichtzahlung der Forderung gegebenenfalls ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.
Rechnung von Branchenregional 24 – IWS Interactive Webmarketing Service UG erhalten?
Aktuell verschickt die Branchenregional 24 – IWS Interactive Webmarketing Service UG aus Freising Formulare zum Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenbuch. In dem Formular wird der per Post angeschriebene Unternehmer aufgefordert, voreingetragene Unternehmensdaten zu prüfen und zu vervollständigen. Am Ende des Formulars steht unter der Überschrift „Folgende Vertragsbedingungen gelten:“
„Durch die Unterschrift wird die Richtigkeit der oben aufgeführten Unternehmensdaten und die Aufnahme in das Branchenbuch zum Preis von pro Monat Euro 99 bzw. pro Jahr 1.188 jeweils zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bestätigt.“
Weiter wird darüber informiert, dass der Vertrag zwei Jahre läuft und sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Nach der Vorstellung des Branchenbuchbetreibers entstehen durch das Unterzeichnen des Formulars demnach Kosten von über 2.000,00 EUR netto.
Wichtiger Hinweis:
Gewöhnlich werden Leistungen, wie sie der hier die Branchenregional 24 – IWS Interactive Webmarketing Service UG offeriert, kostenlos angeboten. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen derartigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und das Formular zu unterschreiben. Zudem ist die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da derartige Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Wucherverträge abzuschließen.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie in der Hektik des täglichen Geschäftes das Formular unterschrieben und in der Folgezeit eine Rechnung erhalten haben, zahlen Sie diese nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Kostenklausel wirksam einbezogen wurde. Hierzu gibt es eine Reihe von Urteile, die vergleichbare Ansprüche abgewiesen haben. Wenn Sie zur Abwehr einer Forderung aufgrund eines unterschriebenen Formulars zum Eintrag in ein Firmenregister anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie die Kanzlei gerne beauftragen. Wir beraten und vertreten bundesweit. Rufen Sie mich an unter 02154/605904. Ich freue mich auf Ihren Anruf.
Rechnung der Business Service Media GmbH – dbvz, über Branchenbucheintrag erhalten?
Es wird hier informiert über ein Angebot der Business Service Media GmbH – dbvz, aus Emmerich. Nach hier vorliegender Information eines Betroffenen ruft die Business Service Media GmbH – dbvz, Gewerbetreibende an um diese zur Verlängerung eines angeblich bereits bestehenden Vertrages zu veranlassen. Gegenstand des Anrufs war im hier beschriebenen Fall ein Eintrag in einem Online Branchenbuchverzeichnis für Gewerbetreibende. Der Anruf wurde (angeblich mit Zustimmung des Angerufenen) aufgezeichnet. In der Folgezeit erhielt der betroffene Gewerbetreibende eine Rechnung über den Onlineeintrag mit einer Vertragsdauer von drei Jahren mit Kosten in Höhe von insgesamt 830,62 EUR. Erst mit Erhalt der Rechnung wurde dem Gewerbetreibenden bewußt, einen eigentlich nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Allgemeine Information:
Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Ähnliches Konzept betreibt die Rocket Concept AG und die EBVZ Melle.
Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:
Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen (z. Bsp. bei der Telekom) wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Lesen Sie auch bitte diesen Beitrag!
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie zur Abwehr einer solchen Forderung oder zur Prüfung der weiteren Vorgehensweise anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie die Kanzlei gerne beauftragen. Rufen Sie mich an unter folgender Nummer: 02154/605904. Die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit zu einem pauschalen Honorar.
Rechnung Zahlungsaufforderung der Medienwerk Digital GmbH für die Werbeagentur Medien Design
Es wird hier informiert über ein Angebot verschiedener Onlinebranchenbuchbetreiber wie zum Beispiel der Werbeagentur Medien Design oder der Werbeagentur Onlineportal. Die Firma Medienwerk Digital GmbH verschickt in diesem Zusammenhang Rechnungen wegen eines Eintrages von Firmendaten in den genannten Branchenbüchern. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist die angebliche Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten von Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen. Erst mit Erhalt der Rechnung wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen eigentlich nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Wichtiger Hinweis:
Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da die Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Wucherverträge abzuschließen.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
Zahlungsaufforderung der EuroTreuhand Inkasso für die Teledeal Media erhalten?
Es wird hier informiert über ein Angebot der Teledeal Media. Die Firma Teledeal Media betreibt ein Onlinebranchenbuchportal auf der Seite städte-check.de und verschickt entsprechende Rechnungen wegen Einträgen von Firmendaten auf dem Portal städte-check.de. Gegenstand der Zahlungsaufforderung ist die angebliche fernmündliche Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten von den angerufenen Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen. Erst mit Erhalt der Rechnung wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen eigentlich nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Wird die Rechnung nicht bezahlt, folgt eine Zahlungsaufforderung der EuroTreuhand Inkasso GmbH.
Allgemeine Information:
Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Lesen Sie in diesem Zusammenhang auf folgende Beiträge: Rocket Concept AG und dbvz.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
Rechnung Zahlungsaufforderung des Verlags für virtuelle Dienste wegen Branchebucheintrag
Es wird hier informiert über ein Angebot der Verlags für virtuelle Dienste. Der Verlag für virtuelle Dienste betreibt ein Branchebuchverzeichnis mit dem Namen „Ranking-Bank“ und verschickt entsprechende Rechnungen wegen Einträgen von Firmendaten auf dem Portal ranking-bank.de. Gegenstand der Zahlungsaufforderung ist die angebliche fernmündliche Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten von den angerufenen Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen. Erst mit Erhalt der Rechnung wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen eigentlich nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Allgemeine Information:
Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Lesen Sie in diesem Zusammenhang auf folgende Beiträge: Rocket Concept AG und dbvz.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
Rechnung Zahlungsaufforderung der Bundes Branchen Vergleich Ltd. wegen Branchebucheintrag
Es wird hier informiert über ein Angebot der Bundes Branchen Vergleich Ltd.. Die Bundes Branchen Vergleich Ltd. betreibt ein Branchebuchverzeichnis im Internet und verschickt entsprechende Rechnungen wegen Einträgen von Firmendaten auf dem betriebenen Onlinebranchenbuchportal. Gegenstand der Zahlungsaufforderung ist die angebliche fernmündliche Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten von den angerufenen Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen. Erst mit Erhalt der Rechnung wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen eigentlich nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Allgemeine Information:
Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Lesen Sie in diesem Zusammenhang auf folgende Beiträge: Rocket Concept AG und dbvz.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.