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Channel: Kostenpflichtiger Branchenbucheintrag – Anwaltskanzlei Schuster
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Forderungsschreiben der City Inkasso GmbH im Auftrag der E&A Marketing AG erhalten?

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UpDate: In oben beschriebenen Fällen treibt die City Inkasso GmbH im Auftrag der E&S Marketing AG die Jahresgebühr für den am Telefon angeblich abgeschlossenen Vertrag über einen Branchenbucheintrag ein. In den Zahlungsaufforderungen der City Inkasso GmbH werden neben der Jahresgebühr auch Mehrkosten für Zinsen und Kosten geltend gemacht. In dem Schreiben wird im Falle der Zahlungsverweigerung mit Gerichtsverfahren und Schufa-Eintrag gedroht. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.


Zahlungsaufforderung der CLBCS – C. L. Business Conflicts Solutions Management Ltd. betreffend Expo Guide erhalten?

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Betroffen von dieser Problematik sind Unternehmen, welche in den vergangenen Jahren ein von der Firma Expo Guide zugesandtes Formular zum Eintrag von Unternehmensdaten in ein Ausstellerverzeichnis für Messen und Ausstellungen unterzeichnet und in der Folgezeit die jährlich hierfür angefallenen Kosten nicht bezahlt haben. Diese erhalten nach Ablauf eines bestimmten Procedere eine Zahlungsaufforderung der CLBCS – C. L. Business Conflicts Solutions Management Ltd. mit Sitz in Zypern. Gefordert werden die Kosten für die drei-jährige Vertragslaufzeit. Mit Mahn-, Inkassogebühren und Zinsen liegt der geforderte Betrag etwa bei 4.500,00 EUR. In dem Schreiben der CLBCS – C. L. Business Conflicts Solutions Management Ltd. werden die Umstände des Zustandekommens des ursprünglichen Vertrages dargelegt. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der seinerzeit zustande gekommene Vertrag mexikanischem Recht unterliegt und der betroffene Unternehmer einen Anwalt benötigt, der eine entsprechende Lizenz hat, um vor Gericht (in Mexiko?) vertreten werden zu können. Betroffene berichten auch, telefonisch zur Zahlung aufgefordert worden zu sein.

Wichtiger Hinweis:

Nach hier vertretener Ansicht kommt weder mexikanischen Recht zu Anwendung noch benötigt der betroffene Unternehmer einen Anwalt mit einer entsprechenden Lizenz. Auch bestehen Zweifel, ob die Kostenpflicht des Vertrages wirksam einbezogen wurde. Darüber hinaus können weitere Einwände gegen die Forderung erhoben werden. Der betroffene Unternehmer sollte daher nicht vorschnell Zahlungen leisten, insbesondere auch keine reduzierten Zahlungen. Lassen Sie den gesamten Vorgang prüfen und sich ausführlich beraten. Lesen Sie zu Expo Guide auch diesen Beitrag!.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Zahlungsaufforderung der Inversiones DGSM S. A. Legal betreffend Expo Guide erhalten?

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Betroffen von dieser Problematik sind Unternehmen, welche in den vergangenen Jahren ein von der Firma Expo Guide zugesandtes Formular zum Eintrag von Unternehmensdaten in ein Ausstellerverzeichnis für Messen und Ausstellungen unterzeichnet und in der Folgezeit die jährlich hierfür angefallenen Kosten nicht bezahlt haben. Diese erhalten nach Ablauf eines bestimmten Procedere eine Zahlungsaufforderung von der Inversiones DGSM S. A. Legal, mit Sitz in Costa Rica. Gefordert werden die Kosten für die drei-jährige Vertragslaufzeit. Mit Mahn-, Inkassogebühren und Zinsen liegt der geforderte Betrag etwa bei 4.500,00 EUR. In dem Schreiben („Letzte Zahlungsaufforderung“) der Inversiones DGSM S. A. Legal, findet sich eine Aufstellung der jährlichen Gebühren für den Branchenbucheintrag nebst Mahnkosten und Zinsen. Weitere rechtliche Schritte werden angedroht. Betroffene berichten auch, telefonisch zur Zahlung aufgefordert worden zu sein.

Wichtiger Hinweis:

Nach hier vertretener Ansicht bestehen erhebliche Zweifel, ob ein kostenpflichtiger Vertrag über einen dreijährigen Branchenbucheintrag überhaupt zustande gekommen ist. Auch bestehen Zweifel, ob die Kostenpflicht des Vertrages wirksam einbezogen wurde. Darüber hinaus können weitere Einwände gegen die Forderung erhoben werden. Der betroffene Unternehmer sollte daher nicht vorschnell Zahlungen leisten, insbesondere auch keine reduzierten Zahlungen. Lassen Sie den gesamten Vorgang prüfen und sich ausführlich beraten. Lesen Sie zu Expo Guide auch diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Zahlungsaufforderung der K.I.B.S. für Expo Guide wegen Branchenbucheintrag erhalten?

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Betroffen von dieser Problematik sind Unternehmen, welche in den vergangenen Jahren ein von der Firma Expo Guide zugesandtes Formular zum Eintrag von Unternehmensdaten in ein Ausstellerverzeichnis für Messen und Ausstellungen unterzeichnet und in der Folgezeit die jährlich hierfür angefallenen Kosten nicht bezahlt haben. Diese erhalten nach Ablauf eines bestimmten Procedere eine Zahlungsaufforderung der Inkassoagentur K.I.B.S. mit Sitz in Athen, Griechenland. Gefordert werden die Kosten für die drei-jährige Vertragslaufzeit. Mit Mahn-, Inkassogebühren und Zinsen liegt der geforderte Betrag etwa bei 4.500,00 EUR. In dem Schreiben der K.O.B.S. werden die Umstände des Zustandekommens des ursprünglichen Vertrages dargelegt und die Bezahlung der offenen Gesamtforderung von über 4,500,00 EUR gefordert. Betroffene berichten auch, telefonisch zur Zahlung aufgefordert worden zu sein.

Wichtiger Hinweis:

Nach hier vertretener Ansicht bestehen erhebliche Zweifel, ob ein kostenpflichtiger Vertrag über einen dreijährigen Branchenbucheintrag überhaupt zustande gekommen ist. Auch bestehen Zweifel, ob die Kostenpflicht des Vertrages wirksam einbezogen wurde. Darüber hinaus können weitere Einwände gegen die Forderung erhoben werden. Der betroffene Unternehmer sollte daher nicht vorschnell Zahlungen leisten, insbesondere auch keine reduzierten Zahlungen. Lassen Sie den gesamten Vorgang prüfen und sich ausführlich beraten. Lesen Sie zu Expo Guide auch diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Rechnung von HGR Online GmbH – Handelsregister und Gewerberegister – erhalten?

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Gewerbetreibende, die aktuell ihre Firma beim Handelsregister eintragen lassen, erhalten in der Folgezeit rechnungsähnliche Schreiben der Firma HGR Online GmbH – Handelsregister und Gewerberegister, mit Sitz in Düsseldorf. Die Schreiben der HGR Online GmbH sind überschrieben mit „Allgemeine Handelsregister und Gewerberegister – Bekanntmachungen für Bund und Länder.. In dem Anschreiben wird der Gewerbetreibende, der sich gerade im Handelsregister eintragen ließ, aufgefordert, innerhalb von 5 Tagen einen Betrag in Höhe von 749,70 EUR brutto auf ein Konto zu überweisen. Leistungsgegenstand ist die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten auf der Internetseite des Diensteanbieters. Es folgen die Rechnungsaufstellung und sodann ein Überweisungsträgerin Höhe von 749,70 EUR.

Wichtiger Hinweis:

Bezahlen Sie diese Rechnung nicht. Es besteht kein Zahlungsanspruch! Diese Schreiben erhalten Firmen, die vor kurzem Eintragungen im Handelsregister vorgenommen haben. Die Schreiben erwecken den Eindruck, von einer Justizbehörde zu stammen. Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Eintrag der Firma ins Handelsregister wird der Eindruck erweckt, die Rechnung stehe damit in Zusammenhang und müsse bezahlt werden. Tatsächlich ist dem nicht so. Insbesondere entfalten diese Schreiben des Handels- und Gewerberegister keinerlei Zahlungsverpflichtungen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Zahlungsaufforderung vor der Rechnung des Amtsgerichts kommt und daher der Eindruck entsteht, es handelt sich hierbei um die offizielle Rechnung des Handelsregisters, was aber nicht stimmt.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie in der Hektik des täglichen Geschäftes den in Rechnung gestellten Betrag bezahlt haben, bleibt nur die Möglichkeit, den bezahlten Betrag zurückzufordern. Dies sollte – soweit überhaupt möglich – zügig geschehen, da derartige Firmen eine kurze Verweildauer auf dem Markt haben. Für Fragen können Sie die Kanzlei gerne anrufen unter 02154/605904. Wir beraten und vertreten bundesweit. Durch das Gespräch entstehen noch keine Anwaltskosten

Rechnung von Arztverzeichnis Regional SRL wegen Branchenbucheintrag erhalten?

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Das Arztverzeichnis Regional SRL mit Sitz in Rumänien betreibt auf der Seite arztverzeichnis-regional.net ein Online-Branchenbuch. In diesem Zusammenhang verschickt das Arztverzeichnis Regional SRL ein Formular an Unternehmer, in dem bereits Daten voreingetragen sind. Die Daten sollen vom Unternehmer korrigiert und gegebenenfalls ergänzt und das Formular unterschrieben an den Branchenbuchbetreiber zurückgeschickt werden. Durch das Unterzeichnen und Rücksendung des Formulars kommt nach Vorstellung des Branchenbuchbetreibers ein kostenpflichtiger Vertrag mit monatlichen Kosten in Höhe von 66,00 EUR netto (pro Jahr 792,00 EUR netto) zustande. Die Kostenpflicht steht lediglich im Kleingedruckten und wird von dem betroffenen Unternehmer regelmäßig überlesen. Zudem beträgt die Vertragslaufzeit zwei Jahre und der Vertrag verlängert sich um je ein weiteres Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Es drohen also weitere Rechnungen.

Wichtiger Hinweis:

Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da die Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Wucherverträge abzuschließen. Die Forderung sollte daher nicht bezahlt, sondern zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Rechnung von I. K. Mediendienst GmbH wegen Branchenbucheintrag erhalten?

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Die Firma I. K. Mediendienst GmbH mit Sitz in Köln betreibt auf mehreren Internetseiten Online-Branchenbücher. In diesem Zusammenhang verschickt die Firma I. K. Mediendienst GmbH ein Formular an Unternehmer, in dem der angeschriebene Unternehmer voreingetragene Daten korrigieren und gegebenenfalls ergänzen kann  Durch das Unterzeichnen und Rücksendung des Formulars kommt nach Vorstellung des Branchenbuchbetreiber ein kostenpflichtiger Vertrag mit monatlichen Kosten in Höhe von knapp über 1.000,00 EUR zustande. Die Kostenpflicht steht lediglich im Kleingedruckten und wird von dem betroffenen Unternehmer regelmäßig überlesen. Zudem beträgt die Vertragslaufzeit drei Jahre und der Vertrag verlängert sich um je ein weiteres Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Erst mit Erhalt der Rechnung über das 1. Vertragsjahr wird dem betroffenen Unternehmer bewusst, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat. Weitere Rechnungen drohen.

Wichtiger Hinweis:

Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da die Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Wucherverträge abzuschließen. Die Forderung sollte daher nicht bezahlt, sondern zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Forderungsschreiben der Büro & Abrechnungsservice Mark GmbH für Regista Ltd. / Europe Reg

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Aktuell erhalten Betroffene Forderungsschreiben der Firma Büro & Abrechnungsservice Mark GmbH mit Sitz in Leipzig. Die Büro & Abrechnungsservice Mark GmbH ist aus der An-Meldung GmbH hervorgegangen, welche wiederum in der Vergangenheit Forderringen der Regista Ltd und der Europe Reg Services Ltd. eingetrieben hat. So sind Gegenstand der aktuell hier vorliegenden Inkassoschreiben ebenfalls Forderungen wegen angeblich abgeschlossener Verträge über Branchenbucheinträge. Die Drohungen in den Schreiben sind erheblich und dienen allein dazu, die Betroffenen zum Zahlung zu veranlassen.

Wichtiger Hinweis:

Zahlen Sie auf keinen Fall vorschnell die geltend gemachten Drohungen. Den Einschüchterungen sollte auf keinen Fall nachgegeben werden. Denn nach hier vertretener Auffassung bestehen erhebliche Bedenken, dass die geltend gemachte Forderung überhaupt besteht. Jedenfalls sollte zunächst geprüft werden, ob ein Vertrag über einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag überhaupt zustande gekommen ist. Insofern könnten unwirksame Kostenklauseln dem Anspruch entgegenstehen. Lesen Sie auch diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch ein Forderungsschreiben erhalten haben, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.


Rechnung von Firmenverzeichnis Service SRL wegen Branchenbucheintrag erhalten?

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Die Firma Firmenverzeichnis Service SRL mit Sitz in Bukarest betreibt auf der Internetseite firmenverzeichnis-online.net ein Online-Branchenbuch. In diesem Zusammenhang verschickt die Firma Firmenverzeichnis Service SRL ein Formular, in dem der angeschriebene Unternehmer voreingetragene Daten korrigieren und gegebenenfalls ergänzen kann  Durch das Unterzeichnen und Rücksendung des Formulars kommt nach Vorstellung des Branchenbuchbetreiber ein zweijähriger Vertrag mit monatlichen Kosten in Höhe von 66,00 EUR zustande. Die Kostenpflicht steht lediglich im Kleingedruckten und wird von dem betroffenen Unternehmer regelmäßig überlesen. Erst mit Erhalt der Rechnung über das 1. Vertragsjahr in Höhe von 792,00 EUR wird dem betroffenen Unternehmer bewusst, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat. Weitere Rechnungen drohen.

Wichtiger Hinweis:

Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da die Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Wucherverträge abzuschließen. Die Forderung sollte daher nicht bezahlt, sondern zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Demand for payment of Waldberg & Hirsch Global Collections Ltd. on behalf of EU Business Register

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Update: In the cases described above, the debt collection agency Waldberg & Hirsch Global Collections Ltd. demands on behalf of EU Nusiness Register the payment of the annual fee for an online business directory entry. This problem is affecting European companies who in recent years have signed a form sent by EU Nusiness Register for the entry of company information in an online business directory and have not paid the annual costs incurred for this in the meantime. The demands for payment of . include additional costs for the collection procedure in addition to the annual fee. The letter of demand also states that in the event of non-payment, legal dunning proceedings will be initiated. If you also have received such a demand for payment, you can submit it here by email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de). You can also call me at 0049 – 2154 – 605904. You will not incur any lawyer’s fees through this phone call and conversation. Based on the daily processing of a variety of comparable cases, I can assist you quickly and expertly. We represent affected parties all over Europe by email.

Forderungsschreiben der Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement im Auftrag der Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U.

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UpDate: In oben beschriebenen Fällen treibt die Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement aus Lampertheim im Auftrag der Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. die Jahresgebühr für den am Telefon angeblich abgeschlossenen Vertrag über einen Branchenbucheintrag ein. In den Zahlungsaufforderungen der Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement werden neben der Jahresgebühr auch Mehrkosten für Zinsen und Kosten geltend gemacht. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 575,49 EUR Zudem wird mitgeteilt, das nach Fristablauf der Vorgang direkt an die Rechtsanwälte mit dem Auftrag zur Klageeinreichung weitergeleitet wird. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

Schreiben der Regista Ltd. – Abschlussangebot zur Beendigung des Vertrages – erhalten?

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Aktuell erhalten viele Gewerbetreibende Schreiben der Regista Ltd. mit Sitz in Malta. Gegenstand der Schreiben ist ein „Abschlussangebot zur Beendigung Ihres Vertrages“. In den Schreiben wird angeboten, zur Abgeltung eines gesamten Vertrages einen Betrag in Höhe von 250,00 EUR zu bezahlen. Aus hier bearbeiteten Fällen ist bekannt, dass es um Verträge mit der Europe Reg Services Ltd. bzw. AN-Meldung GmbH geht. Gegenstand der Verträge ist ein OnlineBranchenbucheintrag. Die Verträge laufen 3 Jahre mit jährlichen Kosten in Höhe von 414,12 EUR brutto. Die gesamten Kosten für 3 Jahre betragen demnach 1.242,36 EUR. Diese Verträge sollen durch Unterzeichnung eines Formulars entstanden sein.

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Auch wenn es verlockend erscheint, durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 250,00 EUR aus dem dreijährigen Vertragsverhältnis entlassen zu werden, kann nicht empfohlen werden, dass dieser reduzierte Betrag an den Branchenbuchbetreiber bezahlt wird. Nach hier vertretener Auffassung bestehen Zweifel, dass eine Kostenpflicht für den dreijährigen Branchenbucheintrag wirksam vereinbart wurde. Insofern besteht die Möglichkeit, die Forderung aus dem Drei-Jahres-Vertrag insgesamt abzuwehren.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Rechnung Mahnung der E&S Marketing AG für Branchenbucheintrag erhalten?

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(1) Die Firma E&S Marketing betreibt unter der Bezeichnung „Ihr Online Verlag“ ein Onlinebranchenbuch und verschickt in diesem Zusammenhang Rechnungen wegen der Veröffentlichung von Firmendaten. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist die angeblich telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten von Gewerbetreibenden auf dem OnlinePortal zu veröffentlichen. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr mit Kosten in Höhe von 699,00 EUR. Unter Vortäuschung bestimmter Sachverhaltsvarianten (Suchmaschinenoptimierung, nicht gekündigte Altverträge, Abgleich von Daten) wird der angerufene Gewerbetreibende dazu veranlasst, telefonisch den Vertrag zu schließen. In der Regel erfolgen zwei Telefonate, wobei das zweite Gespräch mitgeschnitten wird. Erst mit Erhalt der Rechnung über die Jahresgebühr wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Ähnliches Konzept betreibt die Rocket Concept AG und die EBVZ Melle.

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen (z. Bsp. bei der Telekom) wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Lesen Sie auch bitte diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Forderungsschreiben der City Inkasso GmbH im Auftrag der E&A Marketing AG erhalten?

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UpDate (2): In oben beschriebenen Fällen treibt die City Inkasso GmbH im Auftrag der E&S Marketing AG die Jahresgebühr für den am Telefon angeblich abgeschlossenen Vertrag über einen Branchenbucheintrag ein. In den Zahlungsaufforderungen der City Inkasso GmbH werden neben der Jahresgebühr auch Mehrkosten für Zinsen und Kosten geltend gemacht. In dem Schreiben wird im Falle der Zahlungsverweigerung mit Gerichtsverfahren und Schufa-Eintrag gedroht. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

Rechnung Mahnung von BIZ-ZONE d.o.o. für Branchenbucheintrag erhalten?

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Die Firma BIZ-ZONE aus Stuttgart betreibt im Internet ein Onlinebranchenbuch und verschickt in diesem Zusammenhang Rechnungen wegen der Veröffentlichung von Firmendaten. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist die angeblich telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten von Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr mit Kosten in Höhe von 299,00 EUR. Unter Vortäuschung falscher Tatsachen wird der angerufene Gewerbetreibende dazu veranlasst, telefonisch den Vertrag zu schließen. Erst mit Erhalt der Rechnung über einen Betrag in Höhe von 299,00 EUR wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Ähnliches Konzept betreibt die Rocket Concept AG und die EBVZ Melle.

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen (z. Bsp. bei der Telekom) wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Lesen Sie auch bitte diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.


Rechnung von MVG Medien Verlagsservice GmbH wegen Branchenbucheintrag erhalten?

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(1) Die Firma MVG Medien Verlagsservice GmbH mit Sitz in Weinsheim versendet aktuell Forderungsschreiben aufgrund angeblicher Aufträge über die Veröffentlichung von Unternehmensdaten in verschiedenen Onlinebranchenbüchern. Erst mit Erhalt einer Rechnung über den Branchenbucheintrag wird dem betroffenen Unternehmer bewusst, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag mit nicht unerheblichen Kosten abgeschlossen hat. Weitere Rechnungen drohen.

Wichtiger Hinweis:

Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da derartige unbekannte Branchebuchportale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Wucherverträge abzuschließen. Die Forderung sollte daher nicht bezahlt, sondern zurückgewiesen werden. Auch wenn Sie entsprechende Formulare zum Eintrag Ihrer Firmendaten unterschrieben haben, gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten, die aus den Verträgen resultierenden Forderungen zurückzuweisen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Forderungsschreiben der AktivaInkasso GbR im Auftrag der MVG Medien Verlagsservice GmbH

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UpDate (2): In oben beschriebenen Fällen treibt die AktivaInkasso GbR im Auftrag der MVG Medien Verlagsservice GmbH die Gebühr für den angeblich abgeschlossenen Vertrag über einen Branchenbucheintrag ein. In den Zahlungsaufforderungen der AktivaInkasso werden neben der Eintragungsgebühr auch Mehrkosten für Zinsen und Kosten geltend gemacht. In dem Schreiben wird im Falle der Zahlungsverweigerung mit der Abgabe an einen Rechtsanwalt und einem Gerichtsverfahren gedroht. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

Forderungsschreiben der FHG Inkasso GmbH im Auftrag der Firmenverzeichnis Service SRL

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UpDate (2): In oben beschriebenen Fällen treibt die FHG Inkasso GmbH im Auftrag der Firmenverzeichnis Service SRL die Gebühr für den angeblich abgeschlossenen Vertrag über einen Branchenbucheintrag ein. In den Zahlungsaufforderungen der FHG Inkasso GmbH werden neben der Eintragungsgebühr auch Mehrkosten für Zinsen und Kosten geltend gemacht. In dem Schreiben wird im Falle der Zahlungsverweigerung mit der Abgabe an einen Rechtsanwalt und einem Gerichtsverfahren gedroht. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

Forderungsschreiben Rechtsanwalt Andreas Welter im Auftrag der I.K. Mediendienst GmbH

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Up-Date (2): Herr Rechtsanwalt Andreas Welter verschickt im Auftrag der I.K. Mediendienst GmbH Forderungsschreiben. In deren Auftrag schreibt er Gewerbetreibende und Freiberufler an, die bei der I.K. Mediendienst GmbH einen Werbeeintrag für das Internet-Branchenverzeichnis www.firmendienst-portal.de abgeschlossen haben sollen. Neben dem offenen Rechnungsbetrag fordert Rechtsanwalt Welter die Zahlung von Mahnkosten sowie die Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten. Bei Nichtzahlung droht der Anwalt mit einem Gerichtsverfahren. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

Rechnung Mahnung von Online Business Verlag für Branchenbucheintrag erhalten?

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Der Online Business Verlag mit Sitz in der Schweiz betreibt im Internet ein Onlinebranchenbuch und verschickt in diesem Zusammenhang Rechnungen wegen der Veröffentlichung von Firmendaten. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist die angeblich telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten von Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen. Die Kosten für einen halbjährigen Firmeneintrag belaufen sich auf 499,00 EUR. Angerufene Gewerbetreibende berichten, unter Vortäuschung nicht zutreffender Tatsachen dazu veranlasst worden zu sein, telefonisch den Vertrag zu schließen. Erst mit Erhalt der Rechnung über einen Betrag in Höhe von 499,00 EUR wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Ähnliches Konzept betreibt die Rocket Concept AG und die EBVZ Melle.

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Lesen Sie auch bitte diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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