Quantcast
Channel: Kostenpflichtiger Branchenbucheintrag – Anwaltskanzlei Schuster
Viewing all 152 articles
Browse latest View live

Rechnung Mahnung von deal UP – clever gefunden – für Branchenbucheintrag erhalten?

$
0
0

Der Branchenbuchbetreiber deal UP mit Sitz in Bissendorf betreibt unter der Bezeichnung „clever gefunden“ im Internet ein Onlinebranchenbuch und verschickt in diesem Zusammenhang Rechnungen wegen der Veröffentlichung von Firmendaten. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist die angeblich telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten von Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen. Mit der Rechnung wird eine dreijährige Laufzeit des Branchenbucheintrages berechnet. Angerufene Gewerbetreibende berichten, unter Vortäuschung nicht zutreffender Tatsachen dazu veranlasst worden zu sein, telefonisch den Vertrag zu schließen. Erst mit Erhalt der Rechnung über die dreijährige Laufzeit wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Ähnliches Konzept betreibt die Rocket Concept AG und die EBVZ Melle.

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Lesen Sie auch bitte diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.


Forderungsschreiben der AlphaInkasso im Auftrag der FirmenAuskunftOnline

$
0
0

(3) In oben beschriebenen Fällen treibt nun mehr aktuell ein Inkassobüro namens AlphaInkasso mit angeblichem Sitz in Düsseldorf  im Auftrag der Firmenauskunft-Online die Jahresgebühr für den am Telefon angeblich abgeschlossenen Vertrag über einen Branchenbucheintrag ein. In den Zahlungsaufforderungen der AlphaInkasso werden neben der Jahresgebühr auch Mehrkosten für Zinsen und Kosten geltend gemacht. In dem Schreiben wird im Falle der Zahlungsverweigerung mit der Abgabe an einen Rechtsanwalt und einem Gerichtsverfahren gedroht. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

Demand for payment of Credit Collection Factoring S.R.O. (CCF) on behalf of TVV Tele Verzeicnis Verlag GmbH

$
0
0

Update (2): In the cases described above, the debt collection agency Credit Collection Factoring S.R.O. (CCF) demands on behalf of TVV Tele Verzeicnis Verlag GmbH the payment of the annual fee for an online business directory entry. This problem is affecting European companies who in recent years have signed a form sent by TVV Tele Verzeicnis Verlag GmbH for the entry of company information in an online business directory and have not paid the annual costs incurred for this in the meantime. The demands for payment include additional costs for the collection procedure in addition to the annual fee. The letter of demand also states that in the event of non-payment, legal dunning proceedings will be initiated. If you also have received such a demand for payment, you can submit it here by email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de). You can also call me at 0049 – 2154 – 605904. You will not incur any lawyer’s fees through this phone call and conversation. Based on the daily processing of a variety of comparable cases, I can assist you quickly and expertly. We represent affected parties all over Europe by email.

Rechnung Mahnung von Regio Marketing GmbH wegen Branchenbucheintrag erhalten?

$
0
0

Die Firma  Regio Marketing GmbH mit Sitz in der Schweiz betreibt auf der Internetseite www.firmenklick.net ein Online-Branchenbuch. In diesem Zusammenhang verschickt die Firma Regio Marketing GmbH ein Formular an Unternehmer, in dem der angeschriebene Unternehmer voreingetragene Daten korrigieren und gegebenenfalls ergänzen kann  Durch das Unterzeichnen und Rücksendung des Formulars kommt nach Vorstellung des Branchenbuchbetreiber ein kostenpflichtiger Vertrag mit monatlichen Kosten in Höhe von 79,00 EUR zustande. Die jährlichen Kosten betragen demnach 948,00 EUR. Der Vertrag läuft mindestens 2 Jahre und verlängert sich automatisch, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kostenpflicht steht lediglich im Kleingedruckten und wird von dem betroffenen Unternehmer regelmäßig überlesen. Erst mit Erhalt der Rechnung über das 1. Vertragsjahr wird dem betroffenen Unternehmer bewusst, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat. Weitere Rechnungen drohen.

Wichtiger Hinweis:

Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da die Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Wucherverträge abzuschließen. Die Forderung sollte daher nicht bezahlt, sondern zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Forderungsschreiben der EuroTreuhand Inkasso im Auftrag der deal Up

$
0
0

(2) In oben beschriebenen Fall treibt aktuell das Inkassobüro EuroTreuhand im Auftrag der deal Up die Jahresgebühr für den am Telefon angeblich abgeschlossenen Vertrag über einen Branchenbucheintrag ein. In den Zahlungsaufforderungen der EuroTreuhand Inkasso werden neben der Jahresgebühr auch Mehrkosten für Zinsen und Kosten geltend gemacht. In dem Schreiben wird im Falle der Zahlungsverweigerung mit der Abgabe an einen Rechtsanwalt und einem Gerichtsverfahren gedroht. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

Forderungsschreiben der FHG Inkasso im Auftrag des Arztverzeichnis Regional SRL

$
0
0

(2) In oben beschriebenen Fall treibt aktuell das Inkassobüro FHG Inkasso im Auftrag des Arztverzeichnis Regional SRL die Jahresgebühr für den am Telefon angeblich abgeschlossenen Vertrag über einen Branchenbucheintrag ein. In den Zahlungsaufforderungen der FHG Inkasso werden neben der Jahresgebühr auch Mehrkosten für Zinsen und Kosten geltend gemacht. In dem Schreiben wird im Falle der Zahlungsverweigerung mit der Abgabe an einen Rechtsanwalt und einem Gerichtsverfahren gedroht. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

Rechnung Mahnung von Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. für Branchenbucheintrag erhalten?

$
0
0

Der Branchenbuchbetreiber Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. mit Sitz in Las Palmas betreibt auf der Internetseite deutschegewerbeeintraege.com ein Onlinebranchenbuch und verschickt in diesem Zusammenhang Rechnungen wegen der Veröffentlichung von Firmendaten. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist die angeblich telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten von Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen. Mit der Rechnung wird ein Betrag in Höhe von 298,00 EUR für eine sechsmonatige Laufzeit des Branchenbucheintrages berechnet. Angerufene Gewerbetreibende berichten, unter Vortäuschung nicht zutreffender Tatsachen dazu veranlasst worden zu sein, telefonisch den Vertrag zu schließen. Erst mit Erhalt der Rechnung über den Branchenbucheintrag wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Ähnliches Konzept betreibt die Rocket Concept AG und die EBVZ Melle.

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Lesen Sie auch bitte diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Rechnung von O.M.A. Verlag Marketing UG für Branchenbucheintrag erhalten?

$
0
0

Der Branchenbuchbetreiber O.M.A. Verlag Marketing UG mit Sitz in Osnabrück betreibt auf der Internetseite online-branchen-auskunft.de ein Onlinebranchenbuch und verschickt in diesem Zusammenhang Rechnungen wegen der Veröffentlichung von Firmendaten. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist die angeblich telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten von Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen. Mit der Rechnung wird ein Betrag (je nach Dauer des Vertrages) in Höhe von 260,91 EUR oder 474,81 EUR für den Branchenbucheintrages berechnet. Angerufene Gewerbetreibende berichten, unter Vortäuschung nicht zutreffender Tatsachen dazu veranlasst worden zu sein, telefonisch den Vertrag zu schließen. Erst mit Erhalt der Rechnung über den Branchenbucheintrag wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Ähnliches Konzept betreibt die Rocket Concept AG und die EBVZ Melle.

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Lesen Sie auch bitte diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.


Forderungsschreiben der FHG Inkasso im Auftrag des Gewerbeverzeichnis Regional SRL

$
0
0

(2) In oben beschriebenen Fall treibt aktuell das Inkassobüro FHG Inkasso im Auftrag des Gewerbeverzeichnis Regional SRL die Jahresgebühr für den am Telefon angeblich abgeschlossenen Vertrag über einen Branchenbucheintrag ein. In den Zahlungsaufforderungen der FHG Inkasso werden neben der Jahresgebühr auch Mehrkosten für Zinsen und Kosten geltend gemacht. In dem Schreiben wird im Falle der Zahlungsverweigerung mit der Abgabe an einen Rechtsanwalt und einem Gerichtsverfahren gedroht. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

Forderungsschreiben Culpa Inkasso im Auftrag der Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U.

$
0
0

(3) In oben beschriebenen Fällen treibt nun mehr aktuell das Inkassobüro namens Culpa Inkasso GmbH im Auftrag der Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. die Jahresgebühr für den am Telefon angeblich abgeschlossenen Vertrag über einen Branchenbucheintrag ein. In den Zahlungsaufforderungen der  Culpa Inkasso GmbH werden neben der Jahresgebühr auch Mehrkosten für Zinsen und Kosten geltend gemacht. In dem Schreiben wird im Falle der Zahlungsverweigerung mit der Abgabe an einen Rechtsanwalt und einem Gerichtsverfahren gedroht. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

Rechnung Mahnung von Zentrales Gewerbeverzeichnis ZGV AG erhalten?

$
0
0

Die Firma ZGV AG mit Sitz in Berlin (Zentrales Gewerbeverzeichnis) betreibt auf der Internetseite Zentrales-Gewerbeverzeichnis.info ein Online-Branchenbuch. In diesem Zusammenhang verschickt die Firma ZGV AB ein Formular an Unternehmer, in dem der angeschriebene Unternehmer voreingetragene Daten korrigieren und gegebenenfalls ergänzen kann  Durch das Unterzeichnen und Rücksendung des Formulars kommt nach Vorstellung des Branchenbuchbetreiber ein kostenpflichtiger Vertrag über einen Branchenbucheintrag zustande. Die jährlichen Kosten betragen laut Angaben im Formular 780,00 EUR. Der Vertrag läuft mindestens 1 Jahr.  Die Kostenpflicht steht lediglich im Kleingedruckten und wird von dem betroffenen Unternehmer regelmäßig überlesen. Erst mit Erhalt der Rechnung über das 1. Vertragsjahr wird dem betroffenen Unternehmer bewusst, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat. Weitere Rechnungen drohen.

Wichtiger Hinweis:

Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da die Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Wucherverträge abzuschließen. Die Forderung sollte daher nicht bezahlt, sondern zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Forderungsschreiben der Rechtsanwälte Gnjidic, Aehle & Partner im Auftrag der Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U.

$
0
0

UpDate (2): Die Rechtsanwälte Gnjidic, Aehle & Partner verschicken im Auftrag der Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. Forderungsschreiben. In deren Auftrag schreiben die Anwälte Gewerbetreibende und Freiberufler an, die bei der Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. angeblich einen Werbeeintrag für das Internet-Branchenverzeichnis www.deutschegewerbeeintraege.com gebucht haben sollen. Neben dem offenen Rechnungsbetrag fordern die Rechtsanwälte Gnjidic, Aehle & Partner die Zahlung von Mahnkosten sowie die Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten. Bei Nichtzahlung drohen die Rechtsanwälte mit einem Gerichtsverfahren. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

Rechnung Mahnung von Kleinanzeigen Online S.L. für Branchenbucheintrag erhalten?

$
0
0

Der Branchenbuchbetreiber Kleinanzeigen Online S.L. mit Sitz in Las Palmas betreibt auf der Internetseite gewerbeanzeigen.com ein Onlinebranchenbuch und verschickt in diesem Zusammenhang Rechnungen wegen der Veröffentlichung von Firmendaten. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist die angeblich telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten von Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen. Mit der Rechnung wird ein Betrag in Höhe von 399,00 EUR für eine zwölfmonatige Laufzeit des Branchenbucheintrages berechnet. Angerufene Gewerbetreibende berichten, unter Vortäuschung nicht zutreffender Tatsachen dazu veranlasst worden zu sein, telefonisch den Vertrag zu schließen. Erst mit Erhalt der Rechnung über den Branchenbucheintrag wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Ähnliches Konzept betreibt die Rocket Concept AG und die EBVZ Melle.

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Lesen Sie auch bitte diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Rechnung Mahnung von Industrie und Handels Auskunft für Branchenbucheintrag erhalten?

$
0
0

Der Branchenbuchbetreiber Industrie und Handels Auskunft mit Sitz in Duisburg betreibt auf der Internetseite unternehmerseiten.de ein Onlinebranchenbuch und verschickt in diesem Zusammenhang Rechnungen wegen der Veröffentlichung von Firmendaten. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist der angeblich konkludente Vertragsschluss aufgrund einer ursprünglichen Zahlung eines Beitrages in Höhe von 593,81 EUR an den Branchenbuchbetreiber. Ursache dieser ursprünglichen Zahlung war eine an den Unternehmer zugesandte Rechnung für die Eintragung von Firmendaten der Gewerbetreibenden auf dem Unternehmensportal. Diese Rechnung erhielten Unternehmer, die eine neue Firma gegründet oder diese umgewandelt hatten. Sie erweckte den Eindruck, vom offiziellen Handelsregister zu stammen und wurde daher regelmäßig bezahlt. Durch die Bezahlung dieser Rechnung soll nun nach Vorstellung der Industrie snd Handels Auskunft eine Vertragsverlängerung stattgefunden haben. Diese Vertragsverlängerung wird nunmehr in Rechnung gestellt.

Allgemeine Information:

Es kann nicht empfohlen werden, diese Rechnung zu bezahlen. Bereits der ursprünglich in Rechnung gestellte Betrag basiert eine Irreführung des Unternehmens. Dend diese Rechnungen wurden offensichtlich aufgrund der Neugründungen von Unternehmen verschickt und erweckten den Eindruck, vom Handelsregister der Amtsgericht zu stammen, was jedoch nicht der Fall war. Sie hätten daher nicht bezahlt werden müssen. Eine konkludente Vertragsverlängerung scheidet nach hier vertretener Ansicht daher aus.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Auftragsbestätigung Rechnung der Werbeagentur INCG Ltd. im Auftrag der International Network Community Group erhalten?

$
0
0

Aktuell erhalten Unternehmer Auftragsbestätigungen der International Network Community Group Ltd. mit Sitz in Kassel. In den Schreiben wird der Abschluss eines zweijährigen Vertrages über einen Branchebucheintrag auf der Plattform VIP Socialclub angetragen. Die jährlichen Kosten betragen 1.199,00 EUR. Gegenstand des Vertrages ist der Premiumeintrag des Unternehmens auf einem Städteportal mit verschiedenen Zusatzleistungen. Diese sind im Einzelnen auf dem Formular aufgeführt. Am Ende des Formulars ist vorgesehen, dass der Unternehmer den Vertragsschluss durch Unterzeichnung des Formulars bestätigt. Durch diese Unterschrift kommt nach Vorstellung des Portalbetreibers ein kostenpflichtiger zweijähriger Vertrag zustande kommen. Die daraus resultierenden Rechnungen verschickt die INCG Ltd.

Wichtiger Hinweis:

Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da die Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Die Forderung sollte daher nicht bezahlt, sondern zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.


Zahlungsaufforderung der K.I.B.S. für Mulpor Company S.A. wegen Branchenbucheintrag erhalten?

$
0
0

Betroffen von dieser Problematik sind Unternehmen, welche in den vergangenen Jahren ein von der Firma Mulpor Company S. A. (Internationl Fairs Directory) zugesandtes Formular zum Eintrag von Unternehmensdaten in das Onlinebranchenbuch Internationl Fairs Directory unterzeichnet und in der Folgezeit die jährlich hierfür angefallenen Kosten (pro Jahr 1.212.00 EUR) nicht bezahlt haben. Diese Firmen erhalten nach Ablauf eines bestimmten Procedere eine Zahlungsaufforderung der Inkassoagentur K.I.B.S. mit Sitz in Athen, Griechenland. Gefordert werden die Kosten für die drei-jährige Vertragslaufzeit. Mit Mahn-, Inkassogebühren und Zinsen liegt der geforderte Betrag über 4.000,00 EUR. In dem Schreiben der K.I.B.S. werden die Umstände des Zustandekommens des ursprünglichen Vertrages dargelegt und die Bezahlung der offenen Gesamtforderung von über 4.000,00 EUR gefordert. Betroffene berichten auch, telefonisch zur Zahlung aufgefordert worden zu sein.

Wichtiger Hinweis:

Nach hier vertretener Ansicht bestehen erhebliche Zweifel, ob ein kostenpflichtiger Vertrag über einen dreijährigen Branchenbucheintrag überhaupt zustande gekommen ist. Auch bestehen Zweifel, ob die Kostenpflicht des Vertrages wirksam einbezogen wurde. Darüber hinaus können weitere Einwände gegen die Forderung erhoben werden. Der betroffene Unternehmer sollte daher nicht vorschnell Zahlungen leisten, insbesondere auch keine reduzierten Zahlungen. Lassen Sie den gesamten Vorgang prüfen und sich ausführlich beraten. Lesen Sie zu Mulpor Company S.A. auch diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Rechnung von Astreus UG – OBVZ.de wegen Branchenbucheintrag erhalten?

$
0
0

Aktuell hat hier ein Gewerbetreibender eine Rechnung der Firma Astreus UG mit Sitz in Berlin zur Prüfung vorgelegt. Die Firma Astreus UG betreibt auf der Seite OBVZ.de ein Online-Branchenbuch. In diesem Zusammenhang hat der betroffene Unternehmer ein Schreiben mit der Überschrift „Korrekturabzug“ erhalten und in der Folgezeit unterschrieben und an den Branchenbuchbetreiber zurückgeschickt. Der betroffene Unternehmer hat jedoch übersehen, dass durch die Unterzeichnung des Formulars ein 6-monatiger Vertrag mit Kosten in Höhe von 299,00 EUR zustande kommt. Erst mit Erhalt der Rechnung wurde dem betroffenen Unternehmer bewusst, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat. Weitere Rechnungen drohen.

Wichtiger Hinweis:

Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da die Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Branchenbuchverträge abzuschließen. Vor Bezahlung der Forderung sollte das wirksame Zustandekommen des Vertrages geprüft werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Zahlungsaufforderung der Credit Collection Factoring s.r.o. für die Mulpor Company S.A. erhalten?

$
0
0

Betroffen von dieser Fallkonstellation sind Unternehmen, welche in den vergangenen Jahren ein von der Firma Mulpor Company S. A. (International Fairs Directory) zugesandtes Formular zum Eintrag von Unternehmensdaten in das Onlinebranchenbuch Internation Fairs Directory unterzeichnet und in der Folgezeit die jährlich hierfür angefallenen Kosten (pro Jahr 1.212.00 EUR) nicht bezahlt haben. In diesem Zusammenhang hat nun ein Betroffener eine Zahlungsaufforderung der Credit Collection Factoring s.r.o.  mit Sitz in Prag zur Prüfung vorgelegt. In dem Schreiben wird zunächst der Forderungsfall dargelegt und der offene Gesamtbetrag erwähnt. Es wird sodann angeboten, nach Zahlung des bis dato offenen Betrages (kapp 4.000,00 EUR) auf die Gebühr für das noch offene Vertragsjahr zu verzichten. Weiter wird darauf hingewiesen, dass dem Vertrag urugayisches Recht zugrunde liegt und im Falle eines Rechtsstreits mit ungefähren Kosten in Höhe von 11.000,00 EUR zu rechnen ist.

Wichtiger Hinweis:

Nach hier vertretener Ansicht bestehen Zweifel, ob ein kostenpflichtiger Vertrag über einen dreijährigen Branchenbucheintrag überhaupt zustande gekommen ist. Es kann auch nicht die Ansicht geteilt werden, dass dem Vertrag urugayisches Recht zugrunde liegt. Darüber hinaus können weitere Einwände gegen die Forderung erhoben werden. Der betroffene Unternehmer sollte daher nicht vorschnell Zahlungen leisten, insbesondere auch keine reduzierten Zahlungen, um einen möglichen Rechtsstreit nach urugayischen Recht zu vermeiden. Lassen Sie den gesamten Vorgang prüfen und sich ausführlich beraten. Lesen Sie zu Mulpor Company S.A. auch diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Rechnung Mahnung von Firmen Vor Ort für Branchenbucheintrag erhalten?

$
0
0

Der Branchenbuchbetreiber Firmen Vor Ort mit Sitz in Lotte betreibt auf der Internetseite firmen-vor-ort.com ein Onlinebranchenbuch und verschickt in diesem Zusammenhang Rechnungen wegen der Veröffentlichung von Firmendaten. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist die angeblich telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten von Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen. Mit der Rechnung wird ein Betrag in Höhe von 560,00 CHF für eine dreijährige Laufzeit des Branchenbucheintrages berechnet. Angerufene Gewerbetreibende berichten, unter Mitteilung bestimmter Tatsachen dazu veranlasst worden zu sein, telefonisch den Vertrag zu schließen. Erst mit Erhalt der Rechnung über den Branchenbucheintrag wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag im Internet anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Ähnliches Konzept betreibt die Rocket Concept AG und die EBVZ Melle.

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Lesen Sie auch bitte diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Rechnung der European Data Ltd. wegen Veröffentlichung der Umsatzsteueridentifikationsnummer erhalten?

$
0
0

Aktuell hat hier ein Betroffener eine Rechnung der European Data Ltd. zur Prüfung vorgelegt. Die European Data Ltd betreibt das Portal namens vat-identification.eu bzw. vat-id.org. In Rechnung gestellt wird ein Betrag in Höhe von 900,00 Euro netto. Gegensand der Rechnung ist, dass der Betroffene nach seiner Erinnerung vom Europäischen Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern eine E-Mail mit dem Betreff „Veröffentlichung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“ erhalten und in der Folgezeit ein Formular zur Erfassung von Daten unterschrieben und an die European Data Ltd. geschickt hat. Erst mit Erhalt der Rechnung ist dem Betroffenen bewusst geworden, einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben.

Wichtiger Hinweis:

Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da die Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Wucherverträge abzuschließen. Die Forderung sollte daher nicht bezahlt, sondern zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Viewing all 152 articles
Browse latest View live


<script src="https://jsc.adskeeper.com/r/s/rssing.com.1596347.js" async> </script>