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Channel: Kostenpflichtiger Branchenbucheintrag – Anwaltskanzlei Schuster
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Rechnung Mahnung der EU Marketing AG wegen Eintrag in das Online Firmen Portal

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Der Branchenbuchbetreiber EU Marketing AG mit Sitz in Schweiz betreibt auf der Internetseite onlinefirmenportal.de ein Onlinebranchenbuch und verschickt in diesem Zusammenhang Rechnungen wegen der Veröffentlichung von Firmendaten. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist die angeblich telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten von Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen. Mit den Rechnungen werden Beträge in unterschiedlichen Höhen gefordert. Es geht um Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten. Betroffene berichten, im Telefongespräch unter Mitteilung bestimmter Tatsachen dazu veranlasst worden zu sein, telefonisch einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag abzuschließen. Erst mit Erhalt der Rechnung über den Branchenbucheintrag wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag im Internet anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat.

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.


Rechnung Mahnung Branchenheld.de wegen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag

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Branchenheld.de ist ein Service der Fahl, Meihöfer & Neu GbR und betreibt über das Internet ein Branchenbuchportal. Die Firma hat ihren Sitz in Bünde und verschickt in diesem Zusammenhang Rechnungen wegen der Veröffentlichung von Firmendaten. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist die angeblich telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten von Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen. Mit den Rechnungen werden Beträge in Höhe von 474,40 EUR gefordert. Betroffene berichten, im Telefongespräch unter Mitteilung bestimmter Tatsachen dazu veranlasst worden zu sein, telefonisch einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag abzuschließen. Das Gespräch wird zum Nachweiß des Vertragsschlusses regelmäßig aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung über den Branchenbucheintrag wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag im Internet anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat.

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Ebenso sollte der in Rechnung gestellte Betrag nicht vorschnell bezahlt. Lassen Sie zunächst prüfen, ob der Vertrag wirksam zustande gekommen ist.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Rechnung Mahnung von World Business List wegen Branchenbucheintrag erhalten?

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Die Firma World Business List mit Sitz in den Niederlanden betreibt im Internet ein Online-Branchenbuch. In diesem Zusammenhang verschickt die Firma World Business List ein Formular an Unternehmer, in dem der angeschriebene Unternehmer voreingetragene Daten korrigieren und gegebenenfalls ergänzen kann  Durch das Unterzeichnen und Rücksendung des Formulars kommt nach Vorstellung des Branchenbuchbetreiber ein kostenpflichtiger Vertrag über einen Branchenbucheintrag zustande. Die jährlichen Kosten betragen laut Angaben im Formular 995,00 EUR. Der Vertrag läuft 3 Jahre und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt wird. Die Kostenpflicht steht lediglich im Kleingedruckten und wird von dem betroffenen Unternehmer regelmäßig überlesen. Erst mit Erhalt der Rechnung über das 1. Vertragsjahr wird dem betroffenen Unternehmer bewusst, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat. Weitere Rechnungen drohen.

Wichtiger Hinweis:

Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da die Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Wucherverträge abzuschließen. Die Forderung sollte daher nicht bezahlt, sondern zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Rechnung Mahnung von Kleinanzeigen Online S.L. für Branchenbucheintrag erhalten?

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Der Branchenbuchbetreiber Kleinanzeigen Online S.L. mit Sitz in Las Palmas betreibt auf der Internetseite gewerbeanzeigen.com ein Onlinebranchenbuch und verschickt in diesem Zusammenhang Rechnungen wegen der Veröffentlichung von Firmendaten. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist die angeblich telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten von Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen. Mit der Rechnung wird ein Betrag in Höhe von 399,00 EUR für eine zwölfmonatige Laufzeit des Branchenbucheintrages berechnet. Angerufene Gewerbetreibende berichten, unter Vortäuschung nicht zutreffender Tatsachen dazu veranlasst worden zu sein, telefonisch den Vertrag zu schließen. Erst mit Erhalt der Rechnung über den Branchenbucheintrag wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Ähnliches Konzept betreibt die Rocket Concept AG und die EBVZ Melle.

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Lesen Sie auch bitte diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Rechnung Mahnung von Industrie und Handels Auskunft für Branchenbucheintrag erhalten?

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Der Branchenbuchbetreiber Industrie und Handels Auskunft mit Sitz in Duisburg betreibt auf der Internetseite unternehmerseiten.de ein Onlinebranchenbuch und verschickt in diesem Zusammenhang Rechnungen wegen der Veröffentlichung von Firmendaten. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist der angeblich konkludente Vertragsschluss aufgrund einer ursprünglichen Zahlung eines Beitrages in Höhe von 593,81 EUR an den Branchenbuchbetreiber. Ursache dieser ursprünglichen Zahlung war eine an den Unternehmer zugesandte Rechnung für die Eintragung von Firmendaten der Gewerbetreibenden auf dem Unternehmensportal. Diese Rechnung erhielten Unternehmer, die eine neue Firma gegründet oder diese umgewandelt hatten. Sie erweckte den Eindruck, vom offiziellen Handelsregister zu stammen und wurde daher regelmäßig bezahlt. Durch die Bezahlung dieser Rechnung soll nun nach Vorstellung der Industrie snd Handels Auskunft eine Vertragsverlängerung stattgefunden haben. Diese Vertragsverlängerung wird nunmehr in Rechnung gestellt.

Allgemeine Information:

Es kann nicht empfohlen werden, diese Rechnung zu bezahlen. Bereits der ursprünglich in Rechnung gestellte Betrag basiert eine Irreführung des Unternehmens. Dend diese Rechnungen wurden offensichtlich aufgrund der Neugründungen von Unternehmen verschickt und erweckten den Eindruck, vom Handelsregister der Amtsgericht zu stammen, was jedoch nicht der Fall war. Sie hätten daher nicht bezahlt werden müssen. Eine konkludente Vertragsverlängerung scheidet nach hier vertretener Ansicht daher aus.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Zahlungsaufforderung der K.I.B.S. für Mulpor Company S.A. wegen Branchenbucheintrag erhalten?

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Betroffen von dieser Problematik sind Unternehmen, welche in den vergangenen Jahren ein von der Firma Mulpor Company S. A. (International Fairs Directory) zugesandtes Formular zum Eintrag von Unternehmensdaten in das Onlinebranchenbuch International Fairs Directory unterzeichnet und in der Folgezeit die jährlich hierfür angefallenen Kosten (pro Jahr 1.212.00 EUR) nicht bezahlt haben. Diese Firmen erhalten nach Ablauf eines bestimmten Procedere eine Zahlungsaufforderung der Inkassoagentur K.I.B.S. mit Sitz in Athen, Griechenland. Gefordert werden die Kosten für die drei-jährige Vertragslaufzeit. Mit Mahn-, Inkassogebühren und Zinsen liegt der geforderte Betrag über 4.000,00 EUR. In dem Schreiben der K.I.B.S. werden die Umstände des Zustandekommens des ursprünglichen Vertrages dargelegt und die Bezahlung der offenen Gesamtforderung von über 4.000,00 EUR gefordert. Betroffene berichten auch, telefonisch zur Zahlung aufgefordert worden zu sein.

Wichtiger Hinweis:

Nach hier vertretener Ansicht bestehen erhebliche Zweifel, ob ein kostenpflichtiger Vertrag über einen dreijährigen Branchenbucheintrag überhaupt zustande gekommen ist. Auch bestehen Zweifel, ob die Kostenpflicht des Vertrages wirksam einbezogen wurde. Darüber hinaus können weitere Einwände gegen die Forderung erhoben werden. Der betroffene Unternehmer sollte daher nicht vorschnell Zahlungen leisten, insbesondere auch keine reduzierten Zahlungen. Lassen Sie den gesamten Vorgang prüfen und sich ausführlich beraten. Lesen Sie zu Mulpor Company S.A. auch diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Rechnung von Astreus UG – OBVZ.de wegen Branchenbucheintrag erhalten?

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Aktuell hat hier ein Gewerbetreibender eine Rechnung der Firma Astreus UG mit Sitz in Berlin zur Prüfung vorgelegt. Die Firma Astreus UG betreibt auf der Seite OBVZ.de ein Online-Branchenbuch. In diesem Zusammenhang hat der betroffene Unternehmer ein Schreiben mit der Überschrift „Korrekturabzug“ erhalten und in der Folgezeit unterschrieben und an den Branchenbuchbetreiber zurückgeschickt. Der betroffene Unternehmer hat jedoch übersehen, dass durch die Unterzeichnung des Formulars ein 6-monatiger Vertrag mit Kosten in Höhe von 299,00 EUR zustande kommt. Erst mit Erhalt der Rechnung wurde dem betroffenen Unternehmer bewusst, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat. Weitere Rechnungen drohen.

Wichtiger Hinweis:

Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da die Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Branchenbuchverträge abzuschließen. Vor Bezahlung der Forderung sollte das wirksame Zustandekommen des Vertrages geprüft werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Zahlungsaufforderung der Credit Collection Factoring s.r.o. für die Mulpor Company S.A. erhalten?

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Betroffen von dieser Fallkonstellation sind Unternehmen, welche in den vergangenen Jahren ein von der Firma Mulpor Company S. A. (International Fairs Directory) zugesandtes Formular zum Eintrag von Unternehmensdaten in das Onlinebranchenbuch Internation Fairs Directory unterzeichnet und in der Folgezeit die jährlich hierfür angefallenen Kosten (pro Jahr 1.212.00 EUR) nicht bezahlt haben. In diesem Zusammenhang hat nun ein Betroffener eine Zahlungsaufforderung der Credit Collection Factoring s.r.o.  mit Sitz in Prag zur Prüfung vorgelegt. In dem Schreiben wird zunächst der Forderungsfall dargelegt und der offene Gesamtbetrag erwähnt. Es wird sodann angeboten, nach Zahlung des bis dato offenen Betrages (kapp 4.000,00 EUR) auf die Gebühr für das noch offene Vertragsjahr zu verzichten. Weiter wird darauf hingewiesen, dass dem Vertrag urugayisches Recht zugrunde liegt und im Falle eines Rechtsstreits mit ungefähren Kosten in Höhe von 11.000,00 EUR zu rechnen ist.

Wichtiger Hinweis:

Nach hier vertretener Ansicht bestehen Zweifel, ob ein kostenpflichtiger Vertrag über einen dreijährigen Branchenbucheintrag überhaupt zustande gekommen ist. Es kann auch nicht die Ansicht geteilt werden, dass dem Vertrag urugayisches Recht zugrunde liegt. Darüber hinaus können weitere Einwände gegen die Forderung erhoben werden. Der betroffene Unternehmer sollte daher nicht vorschnell Zahlungen leisten, insbesondere auch keine reduzierten Zahlungen, um einen möglichen Rechtsstreit nach urugayischen Recht zu vermeiden. Lassen Sie den gesamten Vorgang prüfen und sich ausführlich beraten. Lesen Sie zu Mulpor Company S.A. auch diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.


Rechnung Mahnung von Firmen Vor Ort für Branchenbucheintrag erhalten?

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Der Branchenbuchbetreiber Firmen Vor Ort mit Sitz in Lotte betreibt auf der Internetseite firmen-vor-ort.com ein Onlinebranchenbuch und verschickt in diesem Zusammenhang Rechnungen wegen der Veröffentlichung von Firmendaten. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist die angeblich telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten von Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen. Mit der Rechnung wird ein Betrag in Höhe von 560,00 CHF für eine dreijährige Laufzeit des Branchenbucheintrages berechnet. Angerufene Gewerbetreibende berichten, unter Mitteilung bestimmter Tatsachen dazu veranlasst worden zu sein, telefonisch den Vertrag zu schließen. Erst mit Erhalt der Rechnung über den Branchenbucheintrag wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag im Internet anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Ähnliches Konzept betreibt die Rocket Concept AG und die EBVZ Melle.

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Lesen Sie auch bitte diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Rechnung der European Data Ltd. wegen Veröffentlichung der Umsatzsteueridentifikationsnummer erhalten?

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Aktuell hat hier ein Betroffener eine Rechnung der European Data Ltd. zur Prüfung vorgelegt. Die European Data Ltd betreibt das Portal namens vat-identification.eu bzw. vat-id.org. In Rechnung gestellt wird ein Betrag in Höhe von 900,00 Euro netto. Gegensand der Rechnung ist, dass der Betroffene nach seiner Erinnerung vom Europäischen Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern eine E-Mail mit dem Betreff „Veröffentlichung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“ erhalten und in der Folgezeit ein Formular zur Erfassung von Daten unterschrieben und an die European Data Ltd. geschickt hat. Erst mit Erhalt der Rechnung ist dem Betroffenen bewusst geworden, einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben.

Wichtiger Hinweis:

Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da die Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Wucherverträge abzuschließen. Die Forderung sollte daher nicht bezahlt, sondern zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Rechnung Mahnung der EU Marketing AG wegen Eintrag in das Online Firmen Portal

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Der Branchenbuchbetreiber EU Marketing AG mit Sitz in Schweiz betreibt auf der Internetseite onlinefirmenportal.de ein Onlinebranchenbuch und verschickt in diesem Zusammenhang Rechnungen wegen der Veröffentlichung von Firmendaten. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist die angeblich telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten von Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen. Mit den Rechnungen werden Beträge in unterschiedlichen Höhen gefordert. Es geht um Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten. Betroffene berichten, im Telefongespräch unter Mitteilung bestimmter Tatsachen dazu veranlasst worden zu sein, telefonisch einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag abzuschließen. Erst mit Erhalt der Rechnung über den Branchenbucheintrag wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag im Internet anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat.

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Rechnung Mahnung Branchenheld.de wegen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag

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Branchenheld.de ist ein Service der Fahl, Meihöfer & Neu GbR und betreibt über das Internet ein Branchenbuchportal. Die Firma hat ihren Sitz in Bünde und verschickt in diesem Zusammenhang Rechnungen wegen der Veröffentlichung von Firmendaten. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist die angeblich telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten von Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen. Mit den Rechnungen werden Beträge in Höhe von 474,40 EUR gefordert. Betroffene berichten, im Telefongespräch unter Mitteilung bestimmter Tatsachen dazu veranlasst worden zu sein, telefonisch einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag abzuschließen. Das Gespräch wird zum Nachweiß des Vertragsschlusses regelmäßig aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung über den Branchenbucheintrag wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag im Internet anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat.

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Ebenso sollte der in Rechnung gestellte Betrag nicht vorschnell bezahlt. Lassen Sie zunächst prüfen, ob der Vertrag wirksam zustande gekommen ist.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Rechnung Mahnung von World Business List wegen Branchenbucheintrag erhalten?

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Die Firma World Business List mit Sitz in den Niederlanden betreibt im Internet ein Online-Branchenbuch. In diesem Zusammenhang verschickt die Firma World Business List ein Formular an Unternehmer, in dem der angeschriebene Unternehmer voreingetragene Daten korrigieren und gegebenenfalls ergänzen kann  Durch das Unterzeichnen und Rücksendung des Formulars kommt nach Vorstellung des Branchenbuchbetreiber ein kostenpflichtiger Vertrag über einen Branchenbucheintrag zustande. Die jährlichen Kosten betragen laut Angaben im Formular 995,00 EUR. Der Vertrag läuft 3 Jahre und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt wird. Die Kostenpflicht steht lediglich im Kleingedruckten und wird von dem betroffenen Unternehmer regelmäßig überlesen. Erst mit Erhalt der Rechnung über das 1. Vertragsjahr wird dem betroffenen Unternehmer bewusst, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat. Weitere Rechnungen drohen.

Wichtiger Hinweis:

Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da die Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Wucherverträge abzuschließen. Die Forderung sollte daher nicht bezahlt, sondern zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Rechnung Mahnung der Digital Marketing Support Ltd. wegen Branchenbucheintrag erhalten?

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Aktuell hat ein Betroffener eine Mahnung der Digital Marketing Support Ltd. zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Hintergrund ist offensichtlich ein seinerzeit unterschriebenes Formular zum Eintrag von Unternehmensdaten in ein Onlinebranchenbuch. Der Unternehmer sollte die im Formular voreingetragenen Daten prüfen und gegebenenfalls ergänzen und unterschrieben zurückschicken. Durch die Unterzeichnung des Vertrages ist nach Vorstellung des Branchenbuchbetreibers ein mehrjähriger Vertrag über einen Branchenbucheintrag zustande gekommen. Erst mit Erhalt der Rechnung über das 1. Vertragsjahr wird dem betroffenen Unternehmer bewusst, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat. Weitere Rechnungen drohen.

Wichtiger Hinweis:

Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein nicht bekanntes Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da die Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Wucherverträge abzuschließen. Die Forderung sollte daher nicht bezahlt, sondern zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Rechnung Mahnung Firmenscout24 wegen kostenpflichtigem Branchenbucheintrag

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Die Firma Röser & Meier GbR betreibt unter Firmenscout24.com ein Branchenbuchportal. Die Firma hat ihren Sitz in Berlin und verschickt in diesem Zusammenhang Rechnungen wegen der Veröffentlichung von Firmendaten auf dem Portal Firmenscout24.com. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist die angeblich telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten von Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen. Mit den Rechnungen werden Beträge in Höhe von 415,31 EUR gefordert. Betroffene berichten, im Telefongespräch unter Mitteilung bestimmter Tatsachen dazu veranlasst worden zu sein, telefonisch einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag abzuschließen. Das Gespräch wird zum Nachweiß des Vertragsschlusses regelmäßig aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung über den Branchenbucheintrag wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag im Internet anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat.

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Ebenso sollte der in Rechnung gestellte Betrag nicht vorschnell bezahlt. Lassen Sie zunächst prüfen, ob der Vertrag wirksam zustande gekommen ist.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.


Forderungsschreiben PNO Inkasso AG im Auftrag der Fahl, Meihöfer & Neu GbR

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UpDate (2): In oben beschriebener Angelegenheit verschickt die PNO Inkasso AG im Auftrag der Fahl, Meihöfer & Neu GbR (Branchenheld.de) Forderungsschreiben. Gegenstand der Forderungsschreiben sind Gebühren aus kostenpflichtigen Branchenbuchverträgen, die aufgrund einer telefonischen Beauftragung zustande gekommen sein sollen. Neben dem offenen Rechnungsbetrag fordert das Inkassobüro die Zahlung von Mahnkosten sowie die Erstattung der Inkassokosten. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

Rechnung Mahnung der 11880 Internet Service AG wegen Branchenbucheintrag erhalten?

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Ein Betroffener hat sich an die Kanzlei gewandt wegen einer Rechnung der 11880 Internet Service AG mit Sitz in Essen. Gegenstand der Zahlungsaufforderung waren verschiedene Leistungen, die der Betroffene bei der Internet Service AG bestellt hatte. Unter anderem ging es um einen Werbeeintrag in einem deutschlandweiten Netzwerk von Online-Branchenportalen. Im Vorfeld des Vertragsschlusses wurde der Betroffene im Rahmen eines telefonischen Adress-Abgleichs auf verschiedene kostenpflichtige Einragungsmöglichkeiten hingewiesen. Nach dem Telefonat soll sich der Betroffene entschieden haben, die Leistungen des Anbieters in Anspruch zu nehmen. In der Folgezeit erhielt er schließlich die Vertragsunterlagen nebst Zahlungsmodalitäten. Da sich das Gesamtvolumen des abgeschlossenen Vertrages in einem vierstelligem Bereich bewegte, was den Betroffenen erheblich überraschte, kam die Frage auf, ob es Möglichkeiten gibt, sich von einem deratigen Vertrag zu lösen.

Wichtiger Hinweis:

Die geforderten Beträge sollten jedenfalls nicht vorschnell bezahlt werden. Es sollte zunächst geprüft werden, wie es zum Abschluss des Vertrages kam und ob dieser gegebenenfalls gekündigt oder auf andere Art und Weise aufgehoben werden kann. Wer also ebenfalls ein solches Forderungsschreiben erhalten hat, sollte den geforderten Betrag nicht vorschnell bezahlen sondern zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer Vertrag überhaupt zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt werden kann.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchebuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Rechnung Mahnung Copion UG wegen kostenpflichtigem Branchenbucheintrag

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Aktuell hat hier ein Betroffener eine Rechnung der Copion UG mit Sitz in Neumünster zur Prüfung vorgelegt. Die Firma Copion betreibt auf der Internetseite brancheo.de ein Online-Branchenbuch. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist die angeblich telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten des betroffenen Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen. Mit der Rechnung wird ein Betrag in Höhe von 355,81 EUR gefordert. Es geht um eine Vertragsdauer von 6 Monaten. Betroffene berichten, im Telefongespräch unter Mitteilung bestimmter Tatsachen dazu veranlasst worden zu sein, telefonisch einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag abzuschließen. Das Gespräch wird zum Nachweiß des Vertragsschlusses regelmäßig aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung über den Branchenbucheintrag wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag im Internet anzubieten. Häufig wird mitgeteilt, dass der Vertrag nicht gekündigt wurde und sich daher verlängert hat. Nunmehr müssten daher die Daten abgeglichen werden. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat.

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Ebenso sollte der in Rechnung gestellte Betrag nicht vorschnell bezahlt. Lassen Sie zunächst prüfen, ob der Vertrag wirksam zustande gekommen ist.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Forderungsschreiben der EuroTreuhand Inkasso im Auftrag der Peter Online Verlag GmbH

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Update (2): In oben beschriebenen Fall treibt aktuell das Inkassobüro EuroTreuhand im Auftrag der Peter Online Verlag GmbH die Jahresgebühr für den am Telefon angeblich abgeschlossenen Vertrag über einen Branchenbucheintrag ein. In den Zahlungsaufforderungen der EuroTreuhand Inkasso werden neben der Jahresgebühr auch Mehrkosten für Zinsen und Kosten geltend gemacht. In dem Schreiben ist die Rede davon, dass eine Kopie des Schreibens an die Kanzlei Dr. H. Schneider wg. Erlass eines Mahnbescheids geht. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

Rechnung Mahnung UPA Verlags GmbH wegen kostenpflichtigem Branchenbucheintrag

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Die Firma UPA Verlags GmbH mit Sitz in Kleve betreibt auf der Seite upa-online.de ein Online-Branchenbuchportal.  Die UPA Verlags GmbH verschickt in diesem Zusammenhang aktuell Rechnungen an Gewerbetreibende und Freiberufler wegen eines „Eintrags im Branchenverzeichnis & gratis Google My Business Erstellung und Pflege der Präsentation“. Ein Betroffener hat hier eine solche Rechnung zur Überprüfung eingereicht. Hintergrund ist die angeblich telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten des betroffenen Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen. Mit der Rechnung wird ein Betrag in Höhe von 355,81 EUR gefordert. Es geht um eine Vertragsdauer von 12 Monaten. Erst mit Erhalt der Rechnung über den Branchenbucheintrag wurde dem betroffenen Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag im Internet anzubieten. Häufig wird mitgeteilt, dass der Vertrag nicht gekündigt wurde und sich daher verlängert hat. Nunmehr müssten daher die Daten abgeglichen werden. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat.

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Ebenso sollte der in Rechnung gestellte Betrag nicht vorschnell bezahlt. Lassen Sie zunächst prüfen, ob der Vertrag wirksam zustande gekommen ist.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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